Vor dem Stuttgarter Landgericht ist ein 34-Jähriger aus Ostfildern wegen mehrerer Sexualdelikte angeklagt. In Wernau soll er ein Mädchen missbraucht haben. Zudem wird ihm die Vergewaltigung einer 18-Jährigen sowie Drogenhandel vorgeworfen.

Ein 34-Jähriger aus Ostfildern muss sich seit Montag wegen mehrerer ihm vorgeworfener Sexualstraftaten vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch und mehrfache Vergewaltigung einer Frau.

 

Zum Prozessauftakt sagte die Mutter des Kindes als Zeugin aus. Die Frau ist sich sicher, dass ihr Bekannter die älteste Tochter missbraucht hat. Was sich genau in einer Wohnung in Wernau abgespielte, versucht die Kammer in dem Prozess minutiös aufzuarbeiten. Ihre Sicht auf den Vorfall Anfang Juni des vergangenen Jahres schilderte die 33-Jährige zum Auftakt der Verhandlung. Den Angeklagten kenne sie aus Kindertagen, berichtete die Frau im Zeugenstand. „Wir sind zusammen aufgewachsen“, sagte sie. Im Herbst 2020 habe sie der Bekannte, der vor seiner Verhaftung in Ostfildern wohnte, über Instagram kontaktiert. Anschließend habe sie sich unregelmäßig mit dem Mann getroffen und eine Affäre mit ihm gehabt.

Der 34-Jährige soll auch eine junge Frau vergewaltigt haben

In der Nacht vor der angeblichen Tat seien sie zusammen in Stuttgart in einem Büro gewesen, erinnerte sich die Frau. Der Angeklagte habe einen sogenannten Escort-Service betrieben, also Prostituierte vermittelt. Sie habe ihm vorgespielt, in das Geschäft einsteigen zu wollen. Bei dem Treffen in dem Büro seien noch weitere Männer zugegen gewesen. Sie habe das Gefühl gehabt, die Freunde des Angeklagten hätten sich in dieser Nacht „an ihr bedienen“ wollen. Sie habe dies aber abgelehnt, betonte die Frau.

Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Prostituiertenvermittler soll es auch zu der vorgeworfenen wiederholten Vergewaltigung einer damals 18-Jährigen gekommen sein. Der Mann soll die Frau im Jahr 2020 außerdem gedrängt haben, weitere Freier anzunehmen. Ein weiterer Anklagepunkt ist der Handel mit verschiedenen Drogen, von denen der Angeklagte vor allem dem Kokain zugetan gewesen sein soll.

Nutzte der Angeklagte die Abwesenheit der Mutter aus?

Nach der Nacht in dem Stuttgarter Büro soll der Angeklagte morgens zur Wohnung der Frau in Wernau gekommen sein. Sie habe ihn ihren drei Kindern vorstellen wollen, berichtete die Mutter. Man habe gemeinsam gefrühstückt. Im Laufe des Tages sei es dann wiederholt zu sexuellen Kontakten zwischen dem Mann und der Siebenjährigen gekommen, als sie kurzzeitig nicht anwesend gewesen sei. Einmal habe sie die Wohnung verlassen, um eine Pizza zum Mittagessen zu holen. Später sei sie mit dem Hund Gassi gegangen. Während dieser Zeit sei es zu den Handlungen der Tochter mit dem Mann gekommen, ist sich die Zeugin sicher.

Die älteste Tochter habe sich ihr gegenüber entsprechend geäußert, erklärte die Frau. Dass die Siebenjährige in der Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gegenüber Männern gezeigt habe, war der Mutter nach eigenen Angaben nicht verborgen geblieben. Vermutlich rühre ihr Interesse daran, dass nach der Trennung vom Vater kein Mann mehr im Haushalt gelebt habe, so die Frau.

Das Urteil soll erst im Februar gesprochen werden

Sie habe ein Geheimnis, das sie mit dem Bekannten teile, habe die Tochter ihr berichtet. Ein versprochenes Taschengeld habe sie aber nicht bekommen, soll die Tochter erklärt haben. Die Mutter fragte genauer nach. Obwohl das Kind nicht immer die Wahrheit sage, habe sie in diesem Fall keine Zweifel an ihren Aussagen gehabt. Als sie den Mann, der die Wohnung inzwischen verlassen hatte, am Telefon mit den Vorwürfen konfrontiert habe, habe dieser alles abgestritten. Am nächsten Tag habe sie die Polizei gerufen.

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, ließ über seine Verteidiger erklären, er werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Mit einem Urteil wird im Februar gerechnet.