Das Amtsgericht Emmendingen sieht es als erwiesen an, dass ein 50-jähriger Pfleger einer psychiatrischen Einrichtung ein sexuelles Verhältnis mit einer erkrankten Frau hatte. Nun wurde das Urteil gefällt.

Weil er eine Patientin in einer psychiatrischen Einrichtung sexuell missbrauchte, hat ein Pfleger eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung erhalten. Das Amtsgericht im badischen Emmendingen sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 50-Jährige ein sexuelles Verhältnis mit einer erkrankten Frau in der Einrichtung hatte.

 

Dem Mann wurde von der Anklage der sexuelle Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen verbunden mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zur Last gelegt. Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung plädiert hatte. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, mit der Frau, die zur stationären Behandlung in der Einrichtung war, mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.