Sicherheit im Wasser Wer bei Unfällen im Schwimmbad haftet

Das Freibad macht Spaß – aber es birgt auch Gefahren und Konfliktpotenzial. Foto: dpa

Im Freibad kann man es auch bei sengender Hitze aushalten – doch wenn etwas passiert, sollte man wissen, was zu tun ist.

Stuttgart - Im Freibad kann man es auch bei sengender Hitze aushalten. Doch wenn etwas passiert, sollte man wissen, was zu tun ist. Und es hilft auch, sich an die Regeln zu halten.

 

Wer haftet bei Badeunfällen?

Wer im Wasser einen Krampf bekommt, gerät in Gefahr. Wer am Beckenrand ausrutscht, kann sich verletzen. Je nach Größe des Schwimmbads müssen genügend Aufsichtspersonen vorhanden sein, damit bei einem Unfall oder einer gefährlichen Situation im Wasser jederzeit schnell ein Bademeister eingreifen kann. Passiert trotzdem ein Badeunfall, muss zunächst geprüft werden, ob der Betreiber oder Aufsichtspersonen ihre Pflichten vernachlässigt haben. In diesem Fall kann der Betreiber für die Folgen des Unfalls haftbar gemacht werden – etwa wenn zu wenige Mitarbeiter vor Ort waren, um die Sicherheit im Wasser gewährleisten zu können. In den allermeisten Fällen kann aber kein Schuldiger ermittelt werden, zumal oft das Verhalten der Schwimmer selbst den Badeunfall herbeiführt. Gefürchtet ist laut DLRG etwa der sogenannte Schwimmbad-Blackout – längere Tauchversuche bei zuvor schneller, flacher Atmung. Der Tauchende kann dabei bewusstlos werden, bevor er das Gefühl hat, atmen zu müssen. Wird er dann nicht innerhalb kürzester Zeit entdeckt und an die Wasseroberfläche geholt, kann dies tödlich enden.

Was ist, wenn sich ein Badbesucher verletzt?

Deutsche Gerichte entscheiden immer wieder, dass nicht jede Verletzung im Schwimmbad gleich zu Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Gerade für Verletzungen infolge offensichtlicher Gefahrenquellen müssen die Betroffenen meist selbst einstehen. „Besucher von Schwimmbädern und Badeseen sollten daran denken, dass es im und am Wasser rutschige Stellen, scharfe Kanten oder andere Hindernisse geben kann“, sagt Michaela Rassat, Rechtsexpertin beim D.A.S. Leistungsservice. „Sie sollten sich umsichtig verhalten und Eltern sollten auf ihre Kinder achten.“ Zur Verkehrssicherungspflicht des Schwimmbadbetreibers gehört es grundsätzlich, für intakte und sichere Anlagen zu sorgen, so dass für Badegäste keine Verletzungsgefahr etwa durch kaputte Treppenstufen oder Bodenfliesen entsteht. Eine besondere Unfallquelle im Schwimmbad sind zudem Wasserrutschen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 in einem Grundsatzurteil festgelegt hat, muss der Schwimmbadbetreiber hier für Sicherheit sorgen, indem er deutlich mit Schildern auf Gefahren und auf das richtige Verhalten auf der Rutsche hinweist (AZ VI ZR 95/03).

Ab wann dürfen Kinder alleine ins Bad?

Laut Muster-Bade-Ordnung dürfen Kinder unter acht Jahren nur mit einer „geeigneten Begleitperson“ ins Schwimmbad. Denn Eltern sind gegenüber kleinen Kindern generell aufsichtspflichtig – dies gilt auch im Schwimmbad: Da spielt es dann auch keine Rolle, ob ein Bademeister am Beckenrand steht. Die Eltern müssen die Schwimmfähigkeit ihres Kindes kennen und dafür sorgen, dass sich dieses nur in entsprechenden Bereichen aufhalten. Ein Kind, das noch nicht schwimmen kann, sollte also nur dort im Wasser spielen, wo es sicher stehen kann. Dabei gilt: Je jünger das Kind ist, desto aufmerksamer müssen die Eltern es außerdem beim Baden beobachten. In FKK- und Saunabereichen kann es zudem weitere Restriktionen geben: In Stuttgart etwa haben Minderjährige nur Zutritt zur Sauna, wenn sie von den Eltern begleitet werden. Im FKK-Bereich hingegen haben alle Altersgruppen freien Zugang.

Wer kommt bei Diebstahl für Schäden auf?

Ob Portemonnaie oder Smartphone – beim Diebstahl im Schwimmbad oder am Badesee zahlt unter Umständen die Hausratversicherung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich juristisch um einen „schweren Diebstahl“ handelt, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das heißt: „Die Wertgegenstände wurden aus abgeschlossenen Räumen oder Schließfächern gestohlen.“ Wer sein Handy oder Portemonnaie hingegen am Beckenrand oder auf einer Wiese liegen lässt, kann nicht auf seine Versicherung zählen. Denn bei einem solchen einfachen Diebstahl greift der Schutz nicht. Werden die Wertgegenstände allerdings unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gestohlen, kommt die Versicherung wiederum für den Schaden auf. Denn auch bei einem räuberischen Diebstahl greift der Versicherungsschutz in den meisten Fällen.

Ist Fotografieren im Schwimmbad erlaubt?

Schnell ein Foto von Familie oder Freunden im Schwimmbad – mit dem Smartphone kein Problem. Doch ebenso fix können Fremde gegen ihren Willen in Badehose oder Bikini abgelichtet werden. Grundsätzlich gilt, dass das Fotografieren und Filmen fremder Menschen und Gruppen ohne deren Einwilligung nicht gestattet ist – das gebietet schon das Persönlichkeitsrecht, das jedem das Recht am eigenen Bild zuspricht. Doch gegen heimlich fotografierende Spanner hilft das wenig. Manche Bäder verbieten das Fotografieren oder sogar das bloße Mitführen von Smartphones daher gleich ganz. Davon hält man bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, dem Dachverband der deutschen Schwimmbäder, aber wenig: Dies könne von den Mitarbeitern in einem gut besuchten Freibad gar nicht kontrolliert werden, und außerdem gehöre es für viele Gäste zu einem guten Badbesuch, Familienfotos machen zu können. Mitunter wird der Umgang mit Smartphones daher differenzierter gehandhabt: In den Stuttgarter Bädern etwa gilt das Handy- und Fotografierverbot nur in Sauna- und FKK-Bereichen. Und wer sonst gegen seinen Willen abgelichtet wird, sollte sich an das Aufsichtspersonal wenden.

Wie freizügig darf es zugehen?

Oben ohne oder gar nackt baden darf man in deutschen Freibädern nur in speziell gekennzeichneten FKK- und Saunabereichen. Auf der Liegewiese und im normalen Schwimmbecken müssen Badehose und Bikini-Oberteil an bleiben. Nackt badende Kinder werden in den meisten Schwimmbädern zwar auch nicht gerne gesehen, aber toleriert. Was gar nicht geht, sind sexuelle Handlungen: Wer auf der Liegewiese oder im Schwimmbecken Sex hat, riskiert eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und die Gerichte urteilen in solchen Fällen durchaus rigoros, wie ein Fall aus der Nähe von Augsburg zeigt: Nachdem ein Teenager-Paar in einem Spaßbad Sex gehabt und dabei von Überwachungskameras gefilmt worden war, musste das Mädchen 32 Stunden Sozialdienst ableisten, der junge Mann wanderte sogar für 14 Tage in den Jugendarrest.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Schwimmbad Freibad Unfall Kinder