Wenn eine achtjährige Schülerin in der Schule berichtet, sie sei auf dem Schulweg von einem schwarz gekleideten Mann bedrängt worden, dann muss die Schule reagieren, sagt StZ-Redakteurin Inge Jacobs.

Stuttgart - So etwas zu ignorieren geht nicht. Wenn eine achtjährige Schülerin in der Schule berichtet, sie sei auf dem Schulweg von einem schwarz gekleideten Mann bedrängt worden, dann muss die Schule reagieren. Es ist die Pflicht der Schule, in so einem Fall die Polizei einzuschalten – auch wenn dies die Eltern des Kindes offenbar nicht für nötig hielten.

 

Wenn es darum geht, dass ein Kind sich bedroht fühlt, ist das immer ein hochemotionales Thema. Auch und besonders für eine Schulleiterin. Sie hat während der Schulzeit die Verantwortung für das Kind und für all die anderen Kinder. Das gilt zwar streng genommen nicht für den Schulweg, aber das gilt sehr wohl für die Stimmungslage und das allgemeine Sicherheitsgefühl der ganzen Schulgemeinschaft.

Klar ist: die Geschichte vom „schwarzen Mann“ wird kursieren, auch daheim, und die Eltern werden Fragen stellen. Dies alles hat die Rektorin der Rosensteinschule im Blick gehabt und deshalb gleich das „große Besteck“ aufgelegt – mit außerordentlicher Schulversammlung, Elternbrief und Gang an die Öffentlichkeit. Und mit dem erklärten Ziel, das soziale Umfeld für derartige Vorfälle zu sensibilisieren.

Bei der Abwägung der Dinge hat sie billigend in Kauf genommen, dass die Eltern nach diesem Brief wohl kaum noch ihre Kinder ohne Begleitung zur Schule gehen lassen. Das wird leider Wasser auf die Mühlen manch überbesorgter „Helikoptereltern“ sein. Es ist den Kindern zu wünschen, dass vor lauter Sicherheit nicht die Selbstständigkeit über Bord geht.