Die allermeisten Kinder und Jugendliche haben heute ein Smartphone – und sind im Internet unterwegs. Wie können Eltern den Nachwuchs vor Fallen schützen?
Stuttgart - Fast alle Kinder und Jugendliche besitzen heute Smartphones. „Damit erhalten die Kinder und Jugendlichen per se das Internet für die Hosentasche und entziehen sich im Regelfall völlig der elterlichen Kontrolle“, sagt Polizeihauptkommissar Peter Siebert von der Polizeiinspektion Emsland. Er führte die in Deutschland bisher größte Umfrage unter 5500 Kindern und Jugendlichen im Landkreis Emsland durch. Sie ergab unter anderem, dass bereits 97,2 Prozent der befragten 5500 Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 ein Smartphone besitzen.
Problematisch ist aus Sieberts Sicht vor allem, dass die Geräte in der Werkseinstellung ohne aktivierte Kindersicherung ausgeliefert werden. Die Eltern müssen also bei der Einrichtung selbst in einer ganzen Reihe von Schritten festlegen, was der Nachwuchs unter welchen Bedingungen nutzen darf. Das tun aber bislang nur die wenigsten. Und mit ein paar Handgriffen ist es nicht getan: Die Psychologin Julia von Weiler betont, dass die Eltern davor erst einmal mit ihren Sprösslingen aushandeln sollten, was erlaubt ist und was nicht. Anderenfalls provozierten sie damit, dass die Kinder dann auf den Geräten der Freunde all das ausprobieren, was sie mit dem eigenen Gerät nicht dürfen.
Große Unterschiede zwischen den Herstellern
Überdies gestaltet sich die jugendschutzfreundliche Konfiguration keineswegs einfach. Die Smartphone-Hersteller unterscheiden sich nämlich deutlich darin, was sie von Haus aus an Kontrollmöglichkeiten anbieten. Die umfangreichsten und feinsten Justierungen ermöglicht dabei Apple auf dem iPhone und iPad: Hier kann man in den „Einstellungen“ der Geräte die „Einschränkungen“ aktivieren. So können Eltern hier die in Deutschland gültigen Altersfreigaben für Musik, Filme, Sendungen, Bücher und Apps festlegen.
Außerdem haben Eltern die Möglichkeit, diverse Aktionen auf dem Handy einzeln freizuschalten. So können sie etwa die Kamerafunktion deaktivieren, die Nutzung des Internet-Browsers Safari oder auch die Installation von Apps oder In-App-Käufe unterbinden. Auch Multiplayer-Spiele im Game Center und das Hinzufügen von Game-Center-Freunden können sie deaktivieren. Die entsprechenden Apps oder Funktionen werden dann nicht mehr angezeigt. Gesichert werden können die Einschränkungen mit einem eigenen Passwort, dem sogenannten Einschränkungscode. Des Weiteren ermöglicht Apple, Datenschutzeinstellungen gezielt für verschiedene Dienste wie Kontakte, Fotos oder Facebook vorzunehmen.
Hilfreiche Kostensperre
Google bietet hingegen für Android-Geräte nur hinsichtlich der App-Nutzung eine Absicherung. Üblicherweise erfolgt die Installation der Apps über den Google Play Store. In den Handy-Einstellungen kann man eine Kostensperre festlegen. Sie verlangt eine Authentifizierung beziehungsweise ein Passwort für alle App-Käufe. Außerdem können über das Nutzerkonto des Google Play Stores verschiedene Altersbeschränkungen festgelegt werden.
Microsoft verfolgt für das Windows Phone ein etwas ausgefeilteres Konzept. So kann der Nutzer ein Gruppenkonto namens „Meine Familie“ einrichten. Damit erhält das Kind ein eigenes Konto, das dann die Eltern verwalten. So können sie wählen, ob ein Kind Apps kostenlos, kostenpflichtig oder gar nicht herunterladen darf. Zudem lässt sich eine Altersfreigabe festlegen.
Unterschiedliche Altersbeschränkungen
Die Altersbeschränkungen handhaben die Smartphone-Hersteller unterschiedlich. So haben Apple und Samsung ein ganz eigenes Bewertungssystem, wobei Apple für verschiedene Regionen, auch Deutschland, eigene Altersfreigaben hat. Anders ist das seit letztem Jahr bei Google: Während früher die App-Entwickler selbst festlegen konnten, ab wie viel Jahren eine App freigegeben werden sollte, müssen sie inzwischen einen Fragebogen der sogenannten International Age Rating Coalition (IARC) ausfüllen. Der IARC-Fragebogen wird für jedes Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Jugendschutzregeln ausgewertet. Dies hat dann unterschiedliche Ergebnisse zur Folge. Auch Microsoft führt IARC seit Anfang des Jahres für seine App-Plattform nach und nach ein. Apple hält sich in Sachen IARC noch bedeckt.
Doch auch wenn ein Anbieter nach den IARC-Kriterien nun die nationalen Jugendschutzvorgaben einhält, können sich Eltern keineswegs beruhigt zurücklehnen. Ein Beispiel: während der KIK-Messenger im Google Play Store erst ab zwölf Jahre freigegeben ist, dürfen Kinder das technisch kaum unterscheidbare Programm Kakao dort ohne Altersbegrenzung nutzen. In Apples App Store hingegen ist KIK erst „ab 17 Jahren“ freigegeben. Weiterhin wird in der Bewertung der App auch darauf hingewiesen, dass, wie es heißt, „Szenen mit erotischen Anspielungen“ „häufig“ beziehungsweise „stark ausgeprägt“ seien.
Risikokriterien wie bei Videos und Computerspielen
Die deutschen Alterseinstufungen orientieren sich noch nach den Risikokriterien, wie sie für Videos und Computerspiele entwickelt wurden. „Geprüft wird im Prinzip nur, ob Programme gewalthaltige oder pornografische Inhalte haben, nicht aber, ob sie auch von Erwachsenen genutzt werden können, um Kontakt mit den Kindern aufzunehmen“, kritisiert der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger. Auch Messenger-Apps fallen aus dem Bewertungsschema heraus und werden häufig „ab 0 Jahre empfohlen“, obwohl die Täter sie nutzen, um private Unterhaltungen mit Kindern zu führen.
Doch manchen Eltern genügen die von Apple, Google oder Microsoft mitgegebenen Kontrollmöglichkeiten nicht. Sie können eine der zahlreiche Kinderschutz-Apps installieren. Diese ermöglichen sehr weitreichende Eingriffe auf dem Gerät selbst, wobei die Nutzung für bestimmte Dienste zeitlich beschränkt werden kann. Problematisch daran ist, dass Updates des Mobil-Betriebssystems dazu führen können, dass manche Sicherheitseinrichtungen dieser Apps nicht mehr funktionieren.
Über den Mobilfunk-Provider kann außerdem eine Drittanbietersperre eingerichtet werden. Damit werden Sonderrufnummern beschränkt, die man etwa versehentlich über Klicks auf Werbeanzeigen in Apps anrufen kann und die ein teures Abo auslösen können. Überdies können Eltern ihren Internet-Router zu Hause so konfigurieren, dass nur bestimmte Webseiten abgerufen werden.
Sicherheit von Anfang an
Voreinstellung
Nach dem Motto „Safety by Design“ sollen Geräte, App Stores und Apps so gestaltet werden, dass sie von Anfang an kinderfreundlich sind und die Erwachsenen sie für den eigenen Gebrauch erst entschärfen müssen. Das fordert die Kinderkommission im Deutschen Bundestag. Außerdem will sie, dass die Plattformbetreiber, Software- und Hardware-Hersteller kindersichere Umgebungen schaffen. Im Moment müssen Eltern Geräte und Software allerdings erst mit vielen Handgriffen kinderfreundlich machen.
Altersempfehlung
Die Kinderkommission fordert auch eine Überarbeitung des deutschen Altersbewertungssystems, damit Eltern ein mögliches Risiko besser einschätzen können. So sollen künftig Interaktions- und Kommunikationsmöglichkeiten bei Spielen und Apps ebenso eine Rolle spielen wie Bezahlfunktionen. Bei der aktuellen Debatte um ein neues Jugendmedienschutzgesetz spielen diese Forderungen aber noch keine Rolle.