In der Nacht zum Samstag gelten die Regeln der Waffenverbotszone in der Stuttgarter City zum ersten Mal. Womit müssen Besucher der Innenstadt rechnen?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Knapp ein Jahr nachdem die Polizei erstmals eine Waffenverbotszone in der Stuttgarter City gefordert hat, tritt sie nun zum ersten Februarwochenende in Kraft. Was ist verboten, was ist möglich, und was geschieht bei Verstößen? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

 

Was ist verboten? Bestimmte Messer sind bereits durch das Waffengesetz, das bundesweit gilt, verboten. Das sind zum Beispiel Butterflymesser, Faustmesser, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Wurfsterne und Gegenstände, die vortäuschen ein Alltagsgegenstand zu sein, in Wirklichkeit aber eine Waffe sind – etwa ein Stockdegen, also ein Degen, der in einem Gehstock verborgen ist. Im öffentlichen Raum darf man noch andere Gegenstände nicht führen: Das sind sogenannte Anscheinswaffen, die täuschend echt aussehen, Hieb- und Stoßwaffen wie Schlagstöcke, Säbel, Dolche, Bajonette, Degen, Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als zwölf Zentimeter ist.

Reichen die Verbote aus? Die Polizei ist der Ansicht, dass auch Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, gefährlich sind. Weil mehr Straftaten geschehen, bei denen Personen Stichverletzungen erleiden, schlug die Polizei vor, weitere Gegenstände zu verbieten. Das regelt die Waffenverbotszone.

Was ist zusätzlich verboten? Unter das neu eingeführte Verbot fallen Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als vier Zentimeter ist. Auch Messer, bei denen man einen zusätzlichen Mechanismus bedienen muss, um die Klinge wieder einzuklappen, fallen darunter. Sprich: ein kleines Taschenmesser nicht, aber ein Taschenmesser der gleichen Größe mit einem Verriegelungsmechanismus schon. Die Regeln gelten auch für Werkzeuge mit feststehenden Klingen wie etwa Sensen, Hecken- oder Baumschneidewerkzeuge. Für die Messung ist die „wirksame Klingenlänge“ ausschlaggebend: von der Spitze bis zur Griffkante. So weit würde das Messer bei einem gerade ausgeführten Stich eindringen. Zum Vergleich: Ein Streichholz ist etwa sechs Zentimeter lang.

Wo greift das Verbot? Die Zone ist ausgewiesen für den Bereich der Innenstadt, der innerhalb des Cityringes liegt. Hinzu kommt noch der Stadtgarten beim Uni-Campus Stadtmitte zwischen Schellingstraße, Holzgartenstraße und Kriegsbergstraße. Diese Bereiche wurden ausgewählt, weil die Polizei bei der Auswertung ihres Lagebilds feststellte, dass dort die meisten Taten geschehen.

Insgesamt ist das Verbot für eine Zeit von zwei Jahren beschlossen. Es wird wissenschaftlich begleitet. Beides ist Teil des Gemeinderatsbeschlusses zur Einführung gewesen. Wenn der Stuttgarter Gemeinderat in zwei Jahren keine Fortführung beschließt, endet die Regelung der Waffenverbotszone automatisch. Die Auswertung soll schon nach eineinhalb Jahren erfolgen. Zeitlich begrenzt ist das Waffenverbot auch noch auf bestimmte Tage und Uhrzeiten: freitags und samstags zwischen 20 und 6 Uhr am nächsten Morgen sowie in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen.

Sind Ausnahmen möglich? Wer einen sogenannten kleinen Waffenschein hat, darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich führen. Ausgenommen sind auch Personen, die innerhalb der Waffenverbotszone wohnen. Sie müssen Messer und andere Gegenstände aber verpackt oder verschlossen bei sich tragen – ein griffbereites Mitführen ist nicht erlaubt. Natürlich dürfen auch alle, die von Berufs wegen ein Messer oder eine Waffe beziehungsweise Werkzeug dabei haben müssen, diese weiter mit sich tragen. Das sind unter anderem Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Handwerker, Bauarbeiter und Landschaftsgärtner.

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen? Wer unerlaubt eine Waffe dabei hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Obergrenze der Geldbuße liegt bei 10 000 Euro. Mindestens werden 200 Euro fällig. Die Polizei und der Ordnungsdienst der Stadt Stuttgart können die Waffen und Messer beschlagnahmen und einziehen.

Wird zusätzlich kontrolliert? Gegner des Verbots hatten immer mit einem zu hohen Kontrolldruck auf junge Leute in der Stadt argumentiert. Die Polizei und der Vollzugsdienst haben aber durch das Waffenverbot keine zusätzlichen Befugnisse bekommen, um mehr zu kontrollieren. Wenn im Rahmen einer anlassbezogenen Kontrolle der Verdacht aufkommt, dass eine verbotene Waffe dabei ist, haben sie nun die Rechtsgrundlage, dem nachzugehen und bei Bedarf zu reagieren. 

Weisen Schilder auf die Verbotszone hin? Nein, das ist nicht geplant. Die Stadt Stuttgart weist in ihren eigenen Publikationen, auf ihrer Internetseite und über die Medien auf die Verbotszone hin. Außerdem ist die Mobile Jugendarbeit (MJA) der Träger Eva und Caritas aktiv: Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter informieren, im Netz sind die Informationen bei der Mobilen Jugendarbeit auch abrufbar.