Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Länder: Die Atomaufsicht ist in Deutschland Sache der Bundesländer mit Kernkraftwerken. Die Zuständigkeit liegt meist - wie in Baden-Württemberg - bei den Umweltministerien. Sie überwachen, ob das Atomgesetz, Genehmigungen und Auflagen eingehalten werden.

 

Bund: Die Länder handeln im Auftrag des Bundes, der im Umweltressort eine Abteilung für Reaktorsicherheit unterhält. Sie soll dafür sorgen, dass rechtliche und Sicherheitsvorschriften einheitlich gelten. Überlegungen, die Aufsicht beim Bund zu zentralisieren, stießen auf Widerstände und wurden nicht realisiert.