Das Sicherheitspaket von Innenminister Thomas Strobl (CDU) kann noch vor der Sommerpause ins Kabinett gehen. Zwei Themen bleiben allerdings außen vor.

Stuttgart - Wenn man Wolfgang Reinhart nach den Beratungen der CDU-Fraktion zur geplanten Verschärfung des Polizeigesetzes so reden hörte, konnte einem um Innenminister Thomas Strobl (ebenfalls CDU) angst und bange werden. Die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung sei in seiner Fraktion weiterhin gewünscht, führte Reinhart aus. Auch die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung von heimischen Computern halte man – anders als der grüne Koalitionspartner – durchaus für notwendig. Kurz vor dem Auftritt des CDU-Fraktionsvorsitzenden hatte dessen Kollege Andreas Schwarz von den Grünen beides noch definitiv ausgeschlossen: Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung.

 

Bedeuteten also Reinharts Einlassungen das zumindest vorläufige Scheitern von Innenminister Strobls Gesetzesprojekt? Würde Fraktionschef Reinhart, dem weitergehende Ambitionen nachgesagt werden, seinen Konkurrenten Strobl die Hosen abschneiden? Aber nein doch, sagte Reinhart, allerdings erst auf ausdrückliche Nachfrage. Man werde das Polizeigesetz ohne die strittigen Überwachungsmaßnahmen beschließen. Aber natürlich behalte sich die CDU vor, darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich mehr haben wollte.

Handgranaten für die Polizei

Auch so hat es das künftige Polizeigesetz in sich. Geregelt werden Kontroll- und Überwachungsmaßnahme, die der Verhinderung schwerer Straftaten – konkret: terroristischer Anschläge – dienen. Es geht also um Vorbeugung, nicht um Strafverfolgung, die bundesgesetzlich geregelt ist. Mit dem neuen Gesetz darf die Polizei künftig auch die Inhalte von Telefongesprächen abhören, nicht nur die Verbindungsdaten abschöpfen. Sie kann auf Handys Staatstrojaner platzieren, um die Kommunikation vor der Verschlüsselung durch einen Messengerdienst wie Whatsapp abzugreifen. Bei diesem Überwachungsinstrument handelt es sich um die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Laut Grünen-Fraktionschef Schwarz muss diese Spähsoftware technisch so beschaffen sein, dass ausschließlich Kommunikation ausgelesen werden kann, andere gespeicherte Dateien sind tabu. Der Einsatz eines Staatstrojaners, der mehr kann, wäre verfassungswidrig, sagte Schwarz.

In einem Pilotversuch – vermutlich in Mannheim – soll die „intelligente“ Videoüberwachung erprobt werden. Diese Kameras registrieren, wenn eine Person auf einem Bahnsteig eine Tasche abstellt und dann weggeht. Die passende Software muss noch entwickelt werden. Personen, welche die Behörden als Gefährder einstufen, können mit einer Fußfessel versehen oder mit Aufenthaltsverboten belegt werden. Schließlich dürfen Spezialkräfte der Polizei Sprengmittel wie Handgranaten einsetzen.

In Sachen Polizeireform gibt es noch keine Einigung. Grünen-Fraktionschef Schwarz schloss eine Vermehrung der Zahl der Polizeipräsidien von zwölf auf künftig 15 aus. Klar sei nur, „dass man in Oberschwaben was tun muss“. Das spricht für ein Präsidium in Ravensburg.