Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Sicherungsverwahrung für Sexual- und Gewaltstraftäter gegen das Grundgesetz verstößt.

 Karlsruhe - Die Sicherungsverwahrung für gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter in Deutschland verstößt in ihrer gegenwärtigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten alle gesetzlichen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Die Regelungen seien mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten nicht vereinbar. Derzeit genüge der tatsächliche Vollzug der Sicherungsverwahrung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, spätestens bis 31. Mai 2013 seien die verfassungswidrigen Vorschriften jedoch weiter anwendbar.