Jetzt ist es amtlich: Der Flüchtling Haschmatullah F. aus Afghanistan darf nun doch in Deutschland bleiben, nachdem er zuvor rechtswidrig abgeschoben wurde.

Sigmaringen - Der von der Bundesregierung aus Afghanistan zurückgeholte Flüchtling Haschmatullah F. darf in Deutschland bleiben. Die Bundesrepublik muss ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen, entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Das bedeutet, dass F. zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommt und in Deutschland arbeiten darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Der Fall des 24-Jährigen hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben und auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Dezember 2017 zurückgeholt werden musste. Sein Asylgesuch wurde jedoch im Januar 2018 abgelehnt. Dagegen klagte er.

Das Gericht kam nach einer dreieinhalbstündigen Befragung am Donnerstag anders als das Bundesamt für Migration und Flüchltinge (Bamf) zu der Überzeugung, dass die vorgebrachten Fluchtgründe glaubwürdig sind. F. hatte gesagt, er sei von den Taliban bedroht und beinahe umgebracht worden, weil er als Soldat mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe.