Wegen zahlreicher ekliger Hinterlassenschaften in den Streuobstwiesen sind bei der Stadt Sindelfingen zuletzt viele Beschwerden eingegangen. Die Stadtverwaltung droht Hundebesitzern nun mit Bußgeldern.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Böblingen - Die Stadt Sindelfingen (Kreis Böblingen) appelliert an Hundebesitzer – mit dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg. Darin steht geschrieben, dass landwirtschaftliche Flächen während ihrer Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden dürfen. „Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte Hunde“, betont die Verwaltung. Daran haben sich zu viele Herrchen und Frauchen offenbar nicht gehalten. Beim Amt für Grün und Umwelt sind nämlich zahlreiche Beschwerden eingegangen – vor allem, weil in den Streuobstwiesen zu viel Hundekot liegt. In Sachsenheim (Kreis Ludwigsburg) waren im Mai Bauhofmitarbeiter in Streik getreten: Sie hatten mit Hundekot verschmutzte Wiesen nicht mehr gemäht.

 

Das Thema sei gerade während der Erntezeit wieder aktuell, teilt die Stadtverwaltung mit. „Hundekot, der auf Äckern, Wiesen und im Wald liegen gelassen wird, kann zu Problemen führen und bei anderen Tieren und sogar beim Menschen Krankheiten auslösen“, heißt es in der Mitteilung. Deshalb appelliere das Amt für und Umwelt an die Bevölkerung, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde richtig zu entsorgen. „Das Liegenlassen kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden“, wird darin auch betont. In Paragraf 44 des Naturschutzgesetzes sei geregelt, dass jeder, der die freie Landschaft betritt, verpflichtet ist, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen. Dies gelte auch für Hundekot. Um dem Gesetz nachzukommen, sollten Hundebesitzer stets geeignete Tüten dabei haben. Aber manche glauben wohl, dass es sich damit getan hat: Laut den Erfahrungen des Amtes werden die Beutel zuweilen am Wegrand oder im Gebüsch deponiert. „Sie verrotten nur sehr langsam und sind eine Belastung für die Umwelt“, teilt die Verwaltung mit.

Hundekot auf Äckern, Wiesen und im Wald

Wie eklig es ist, mit diesen Hinterlassenschaften konfrontiert zu werden, listen die Mitarbeiter vom Amt für Grün und Umwelt genau auf. „Beim Auflesen des Obstes in Hundekot zu greifen ist unappetitlich und unhygienisch“, schreiben sie. Hundekot auf Äckern, Wiesen und im Wald kann zu Problemen führen. Viehfutter, in das Hunde gekotet hätten, würde vom Vieh nicht mehr gefressen. In den Hinterlassenschaften könnten außerdem Parasiten und Erreger enthalten sein, die Krankheiten bei anderen Tieren oder beim Menschen auslösen könnten. Unsere „Wochenmärkte bieten ein vielfältiges Angebot an regionalen und heimischen Produkten und danken es, wenn ein Hund seine Notdurft nicht auf Flächen mit Nahrungsmitteln verrichtet“ erklären sie unmissverständlich.

Die Sachsenheimer Bauhofmitarbeiter sind damals nach Ansicht der Verwaltung „zu Recht“ in Streik getreten. Nach dem Mähen der Wiesen seien sie „gesprenkelt“, das sei „nicht zumutbar“, hatte die Reaktion aus dem Rathaus gelautet. Mit Schildern auf den jeweiligen Wiesen wurde auf den Streik hingewiesen. Man erhoffe sich von der Aktion einen Erziehungseffekt bei den Hundehaltern. Mit Bußgeldern lässt sich zwar drohen, sie einzufordern ist jedoch schwierig. Dazu muss der Name des Hundehalters bekannt sein und Zeugen sind erforderlich, denn die Ordnungswidrigkeit muss bewiesen werden.