Für alle Besucherinnen und Besucher des Sindelfinger Rathauses gilt ab Donnerstag, 25. November, die 3-G-Regel. Ein entsprechender Nachweis (geimpft, getestet, genesen) ist vor dem Zutritt zum Rathaus vorzuweisen.

Sindelfingen - Für alle Besucherinnen und Besucher des Sindelfinger Rathauses gilt ab Donnerstag, 25. November, die 3-G-Regel. Ein entsprechender Nachweis – geimpft, getestet oder genesen – ist vor dem Zutritt zum Rathaus vorzuweisen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt einen Testnachweis (Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt). Genutzt werden kann zum Beispiel das Testangebot im Radhäusle vor dem Sindelfinger Rathaus oder am Breuningerland – die Terminbuchung erfolgt über www.coronaschnelltest-sindelfingen.de. Möglich ist auch eine Terminbuchung über die Corona-Hotline, die von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr besetzt ist: (0 70 31) 9 46-11 oder -21.

 

Schutzmaßnahme für Mitbürger und Kollegen

„Die Pandemie-Lage verschlechtert sich zusehends. Mit großer Sorge registrieren wir immer schneller steigende Infektionszahlen. Für unsere städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt bereits seit Mittwoch die 3-G-Regel gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz; diese Regelung weiten wir ab Donnerstag auch auf Besucherinnen und Besucher des Rathauses aus,“ so OB Bernd Vöhringer in einer Presseerklärung. „Die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie der Kolleginnen und Kollegen hat oberste Priorität, sodass wir uns für diesen notwendigen Schritt im Rahmen unseres Hausrechts entschieden haben.“

Der Zugang zum Rathaus erfolgt ausschließlich über den Eingang Wolboldstraße. Hier wird eine Zugangskontrolle eingerichtet. Besucherinnen und Besucher der Impfaktionen im Rathaus nutzen weiterhin den Haupteingang am Rathausplatz.