Auch am dritten Tag des Sindelfinger Mordprozesses hat sich der Angeklagte nicht zum Tatvorwurf geäußert. Die Richter haben daher versucht, sich aus Zeugenaussagen von Freunden und Bekannten der getöteten 38-jährigen Frau ein Bild von ihrem Leben und ihren letzten Tagen zu machen. Angeklagt ist ein 46-jähriger Mann, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, seine ehemalige Bekannte am 23. Februar vergangenen Jahres im Wald in der Nähe des Sindelfinger Mönchsbrunnens heimtückisch ermordet zu haben und die Leiche in einem 46 Zentimeter breiten und 50 Zentimeter hohen Amphibiendurchlass versteckt zu haben. Er habe die Frau auf ihrem Heimweg von der Arbeit im Restaurant der Sindelfinger Schützengilde abgepasst, sie von ihrem E-Scooter gezogen und durch Gewalt gegen den Hals getötet. Ihre Leiche wurde erst drei Monate später von Waldarbeitern gefunden.
Das Opfer soll als „Partygirl“ gegolten haben
Eine 53-jährige Gastronomin, in deren Kneipe die Verstorbene öfters war, bezeichnete diese als „Partygirl“. Diesen Begriff verwendete auch ein 46-jähriger Mann, der zum Freundeskreis der Frau gehörte. Den Angeklagten bezeichnete er als „ok, wenn er nüchtern ist“, aber mit Alkohol habe er zum Problem werden können. „Nach dem Genuss von Alkohol legte er bisweilen eine Aggressivität an den Tag, als ob er in den Kampf ziehen wollte“, meinte der 46-Jährige, der sich auf Erfahrungen als Kind aus dem Jugoslawien-Krieg bezog. Der Angeklagte habe ihm auch erzählt, dass er in jungen Jahren in der Fremdenlegion gedient habe. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte der Zeuge die Vermutung geäußert, dass er es für möglich halte, dass der Angeklagte schon einmal „ein Leben genommen“ habe.
Die 37-jährige Partnerin des Zeugen berichtete den Richtern von einer Nacht im März vergangenen Jahres, vor der der Angeklagte fast zwei Flaschen Wodka getrunken hatte. Er habe mit seiner Freundin bei ihr in der Wohnung übernachtet. Sie sei von Geräuschen aufgewacht, der Angeklagte habe ihr Handy zerstört und Geschirr zertrümmert. Er habe rhythmisch mit der Faust auf den Tisch gehauen und über die Verstorbene gesagt: „Sie ist verschwunden, weil sie fünf Kilogramm Drogen mitgenommen hat“. Daran seien sie und ihre beste Freundin Schuld. „Dieser Vorwurf hat mich völlig schockiert“, sagte die 37-Jährige.
Sie habe dann ihren Partner angerufen, dem es gelungen sei, den Angeklagten aus der Wohnung zu bringen. Sie habe den Angeklagten vorher vielleicht zehnmal gesehen, da sei er nie so gewesen. Sie selbst habe zur Verstorbenen keinen Kontakt gehabt, da sie einmal gesehen habe, wie diese Kokain konsumiert habe. „Sie war eine freundliche und sehr kontaktfreudige Frau, aber sie hat bei Kleinigkeiten immer wieder gelogen“, führte die 37-Jährige weiter aus. Sie habe von ihr gehört, dass sie zwei Kinder in Deutschland habe und ihr drittes über Schleuser nach Deutschland holen wollte. Der Angeklagte habe ihr erzählt, dass er der Frau dafür 2000 Euro gegeben habe, das habe sie aber nicht geglaubt.
Aus Vermisstenfall wird ein Tötungsdelikt
Alle drei Zeugen berichteten, dass nach dem Verschwinden der Frau die Idee aufgekommen sei, sie zu suchen. Der Plan sei gewesen, den Weg von der Arbeit zu ihr nach Hause zusammen abzugehen. Dazu sei es jedoch nicht mehr gekommen, da der Angeklagte und seine Freundin dies schon gemacht hatten. Sie hätten aber Plakate aufgehängt und einen Suchaufruf auf Facebook gestartet. Bei der Polizei war das Verschwinden der Frau mehrere Wochen als Vermisstenfall geführt worden. Erst als einem Beamten Zweifel kamen, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts eingeleitet. Wenige Tage später wurde die Leiche der 38-Jährigen dann in dem schmalen Amphibiendurchlass gefunden.
Fortgesetzt wird der Prozess am 11. März, das Urteil soll nach drei weiteren Verhandlungstagen am 20. März verkündet werden.