Das Sinsheimer Bad will sich mit Besuchern, denen vorgeworfen wird, in den Umkleidekabinen Sex gehabt zu haben, einigen. Vorausgesetzt, die rund 20 Badegäste stimmen der Regelung des Spaßbades zu. So manches Paar bestritt die Vorwürfe jedoch.

Sinsheim - Ein längeres Hausverbot soll reichen. Wenn rund 20 Badegäste, denen die Sinsheimer Badewelt vorwirft, Sex in Umkleidekabinen gehabt zu haben, damit einverstanden sind, nehmen die Badbetreiber Unterlassungsklagen zurück, die sie gegen die Betroffenen beim Amtsgericht der Stadt eingereicht haben. Durch diese Klagen wären den Beschuldigten Kosten entstanden. Die Badewelt wolle mit diesem Verzicht die Rechtsstreitigkeiten um angeblichen Kabinensex gütlich beilegen, erklärte der Sprecher des Unternehmens auf Anfrage. Die meisten der 20 Badgäste, denen man einen Verstoß gegen die Hausordnung vorwirft, hätten der Regelung schon zugestimmt.

 

Die Affäre hat in den vergangenen Monaten hohe Wellen geschlagen, nachdem bekannt geworden war, dass der Sicherheitsdienst der beliebten Freizeiteinrichtung etliche Paare des Hauses verwiesen hatte, weil sie in den Umkleidekabinen Sex gehabt haben sollen. Der Rechtsanwalt der Badewelt hat gegen sie deshalb nicht nur längerfristige Hausverbote verhängt, sondern ihnen in Unterlassungserklärungen auch 600 bis 800 Euro in Rechnung gestellt und die Zusage verlangt, sich bei späteren Besuchen nach Ablauf des Hausverbots an die im Bad geltenden Regeln zu halten.

Hausverbot oder Unterlassungserklärung

Diese Forderungen hat das Amtsgericht in Sinsheim bei einem öffentlichen Prozess allerdings als zu weit gehend verworfen. Ein beklagtes Paar hatte auf Fragen des Richters versichert, es habe „definitiv keinen Sex“ in der Umkleidekabine gegeben. Man habe sie lediglich zu zweit zum Umziehen genutzt. Die Vertreter der Badewelt hielten dagegen, man könne unter den Türen von außen durchaus sehen, wie viele Füße sich in einer Kabine befänden, und auch hören, was dort geschehe.

Angesichts dieser Sachlage zeigte der Vorsitzende wenig Neigung, in eine detaillierte Beweisaufnahme einzusteigen. Stattdessen erklärte er, dass er juristisch in diesem Fall ein Hausverbot für ausreichend halte. Es dürfe auch gern länger als ein Jahr dauern, sagte er – damit wäre allerdings der Verstoß gegen die Regeln der Hausordnung ausreichend geahndet. Rechtliche Gründe für weiter gehende Ansprüche der Badewelt und eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung ihrer Gäste gebe es hingegen aus seiner Sicht kaum, erklärte er. Daraufhin beendeten die Parteien das Verfahren mit einem Vergleich, in dem das Paar ausdrücklich einem fünfjährigen Hausverbot zustimmte.

Einigung in einigen Fällen

Nachdem das Gericht diesen Weg zur Einigung gewiesen habe, habe man auf dieser Basis den Betroffenen auch in den übrigen ähnlich gelagerten Verfahren eine Rücknahme der Klagen angeboten. In zwölf der Fälle habe man sich geeinigt und Hausverbote von zwei bis fünf Jahren verhängt, in den übrigen sei man noch im Gespräch. Zwei weitere Klagen wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in der Sinsheimer Badwelt werde man aber weiter gerichtlich verfolgen, so der Sprecher.