Seit Jahren müssen sich Bürger, die mitreden wollen, von ihren Verwaltungen sagen lassen, ihr Anliegen sei unzulässig. Gern wird dabei aufs Grundsätzliche verwiesen. Wenn das nichts hilft, heißt es ebenso gern, sie hätten früher aufwachen müssen, nun sei die Sechs-Wochen-Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens abgelaufen - der Grundsatzbeschluss für dieses oder jenes sei ja schon viel früher gefallen als gedacht. Auch vor Gericht war für die Bürger oft nicht viel mehr drin. Wenn sie nicht an prinzipiellen Erwägungen scheiterten, dann am Quorum oder an der Frist. In beiden Punkten dachte man in Sinsheim, wo etlichen Bürgern das Konzept eines in PPP-Manier geplanten Bäderparks nicht ganz geheuer erscheint, man sei auf der sicheren Seite.

 

Doch jetzt musste man sich vom Verwaltungsgerichtshof eines anderen belehren lassen. Zu früh seien sie gekommen und hätten "vorsorglich" gegen einen "eventuellen" Ratsbeschluss gesammelt, noch ehe der gefallen sei. Das ist zwar im Gesetz nicht verboten; auch hatten die Antragsteller genau die zum Beschluss passende Frage formuliert. Gleichwohl meint der VGH, die Bürger dürften erst unterschreiben, nachdem die Räte die Hand gehoben haben.

Wo käme man sonst auch hin - wenn die Untertanen vorher schon mehr wüssten als die, die sie regieren? So bleibt das Unterschriftensammeln weiterhin eine immense Herausforderung an alle, die sich beteiligen wollen. Bürgerfreundlich ist die Entscheidung nicht. Sie zeigt: Wer mehr will als heute, sollte nicht auf die Gerichte hoffen.