Eine Sinsheimer Bürgerinitiative zieht beim Verwaltungsgerichtshof den Kürzeren. Baubeginn des Sinsheimer Bäderparks ist im Sommer.

Sinsheim - Mit der Ablehnung eines Bürgerbegehrens hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Weg für den Bau eines Bäderparks des Friedrichshafener Architekten Josef Wund in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) geebnet. Das Begehren gegen das 35-Millionen-Euro-Projekt sei zwar grundsätzlich zulässig gewesen, die Initiative habe das Quorum erreicht und ihren Antrag auch rechtzeitig eingereicht, stellten die Richter fest. Allerdings bemängelten sie, dass sich die Kritiker des Vorhabens bei ihren Unterstützern zu früh um Unterschriften gegen den drohenden Gemeinderatsbeschluss bemüht hätten. Eine solche "Sammlung auf Vorrat" sei "mit Sinn und Zweck eines Bürgerbegehrens nicht zu vereinbaren" und daher unzulässig, argumentierten sie.

 

Die Sprecherinnen der Sinsheimer Initiative äußerten sich enttäuscht und erstaunt über die Entscheidung. Sie kritisieren vor allem, dass die Stadt, die sich mit rund 22 Millionen Euro an dem neuen Bäderpark beteiligt, im Zuge des Projekts ihre drei eigenen Hallen- und Schulschwimmbäder schließen will. "Im Gesetz steht mit keinem Wort, dass man für eine Bürgerbefragungen nicht schon im Vorfeld eines Ratsbeschlusses Unterschriften sammeln kann; da geht es nur um den Zeitpunkt der Einreichung", erklärten sie. "Die VGH-Entscheidung ist nicht sehr bürgerfreundlich."

Bäderpark wird Ende 2012 eröffnet

Erleichtert und erfreut ist man dagegen im Sinsheimer Rathaus. Man habe den Baubeginn wegen des Rechtsstreits über den Bürgerentscheid aber auch auf Wunsch des Investors verschoben, erklärte der Leiter des Hauptamtes, Marco Fulgner. Wund, der sich seit Anfang des Jahres vor dem Stuttgarter Landgerichts wegen Bestechungsvorwürfen verantworten muss, erwarte in dem Verfahren zwar einen Freispruch. Er habe sich aber auch dafür ausgesprochen, sich nun "nicht zu überlasten". Die so gewonnene Zeit habe man genutzt, um noch offene Details zu klären.

Nach der Entscheidung des VGH plane man nun, die Verträge mit dem Investor Anfang Mai zu unterzeichnen. Anschließend müssten sie noch vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt werden. Dabei gehe es vor allem um finanzielle Regelungen und die Verringerung des Kostenrisikos für die Stadt. Die Abstimmung darüber sei allerdings bereits weit fortgeschritten, erklärte Fulgner. Er erwarte, dass im Sommer, nach Abschluss der Frauen-Fußballweltmeisterschaft, die auch in Sinsheim ausgetragen wird, mit dem Bau begonnen werde. Dann könnte der Bäderpark, der neben dem Stadion der TSG 1899 Hoffenheim bei der A6 stehen soll, im Herbst oder Winter 2012 in Betrieb gehen.

Sinsheim hofft auf einen Gästezustrom

Die Stadt Sinsheim, die zuletzt mit den Plänen für die Umwandlung ihrer leerstehenden Messehallen in ein großes Fabrik- Outlet-Zentrum in der Region und bei der Landesregierung in Stuttgart auf wenig Gegenliebe gestoßen ist, erhofft sich von dem neuen Bäderpark einen großen Gästezustrom und neue wirtschaftliche Impulse.

Das Konzept sieht vor, dass Wund das Bad errichtet und 22 Jahre lang betreibt, ehe es an die Stadt geht. Die soll dafür 22 Jahre lang je 1,05 Millionen Euro für einen Kredit zahlen. Die Bürgerinitiative will dagegen, dass die Stadt ihre eigenen Bäder für fünf Millionen Euro saniert. Dabei sei das Risiko für die Kommune, im Gegensatz zu dem Bäderparkmodell, überschaubar.

Kommentar: Bürgerbeteiligung schwergemacht

Seit Jahren müssen sich Bürger, die mitreden wollen, von ihren Verwaltungen sagen lassen, ihr Anliegen sei unzulässig. Gern wird dabei aufs Grundsätzliche verwiesen. Wenn das nichts hilft, heißt es ebenso gern, sie hätten früher aufwachen müssen, nun sei die Sechs-Wochen-Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens abgelaufen - der Grundsatzbeschluss für dieses oder jenes sei ja schon viel früher gefallen als gedacht. Auch vor Gericht war für die Bürger oft nicht viel mehr drin. Wenn sie nicht an prinzipiellen Erwägungen scheiterten, dann am Quorum oder an der Frist. In beiden Punkten dachte man in Sinsheim, wo etlichen Bürgern das Konzept eines in PPP-Manier geplanten Bäderparks nicht ganz geheuer erscheint, man sei auf der sicheren Seite.

Doch jetzt musste man sich vom Verwaltungsgerichtshof eines anderen belehren lassen. Zu früh seien sie gekommen und hätten "vorsorglich" gegen einen "eventuellen" Ratsbeschluss gesammelt, noch ehe der gefallen sei. Das ist zwar im Gesetz nicht verboten; auch hatten die Antragsteller genau die zum Beschluss passende Frage formuliert. Gleichwohl meint der VGH, die Bürger dürften erst unterschreiben, nachdem die Räte die Hand gehoben haben.

Wo käme man sonst auch hin - wenn die Untertanen vorher schon mehr wüssten als die, die sie regieren? So bleibt das Unterschriftensammeln weiterhin eine immense Herausforderung an alle, die sich beteiligen wollen. Bürgerfreundlich ist die Entscheidung nicht. Sie zeigt: Wer mehr will als heute, sollte nicht auf die Gerichte hoffen.