Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Bei ungebührlichem Verhalten kann ein Stadtrat von bis zu sechs Sitzungen ausgeschlossen werden. Allerdings liegt das nicht im Ermessen des (Ober-)Bürgermeisters, sondern des Gemeinderats.

 

Bei Pflichtverletzungen kommt nach der Gemeindeordnung auch die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch den Gemeinderat in Betracht. Die Höhe variiert zwischen 50 und 1000 Euro.