Die Stadt verteidigt die Aufhebungsvereinbarung mit Geschäftsführer Schmitz: Eine fristlose Kündigung wäre 1,5 Millionen Euro teurer gewesen. Die SPD sieht das völlig anders.

Stuttgart - Die Stadt bleibt trotz heftiger Täuschungsvorwürfe seitens der SPD dabei: Sie habe dem Gemeinderat keine Informationen über die Aufhebungsvereinbarung von 2016 mit dem ehemaligen Klinikums-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz mit Einmalzahlung und Luxusversorgung vorenthalten. Nun hat sie auch auf Anfrage unserer Zeitung erstmals vorgerechnet, wie teuer es gewesen wäre, dem Direktor einfach den Stuhl vor die Tür zu stellen: 2,4 Millionen Euro, weil bei einer Freistellung die Bezüge und die vollen Erfolgsanteile hätten weiter bezahlt werden müssen. Deshalb sei die gewählte Variante – eine Abstandszahlung von 100 000 Euro und ein sofortiger Eintritt ins Rentenalter mit 55 bei vollen Bezügen – 1,5 Millionen Euro günstiger gewesen.

 

Die Rechnung stimme aber nur für den Fall, dass man Schmitz keine Verfehlungen hätte nachweisen können, hält SPD-Fraktionschef Martin Körner fest. Er meint, es wäre möglich gewesen, Schmitz erst freizustellen und dann Beweise zusammentragen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigten. Dann wäre kein Gehalt mehr bezahlt worden. Diese Vorgehensweise ist rechtlich umstritten, denn die Kündigung ist keine Strafe, sondern hat allein den Zweck, weitere Pflichtverletzungen zu verhindern. Deshalb ist sie nur schwer mit dem Prognoseprinzip in Einklang zu bringen, da wegen der Freistellung keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Körner weist aber auch noch darauf hin, dass die Stadt bei anderen Klinikums-Mitarbeitern sehr wohl ins Risiko gegangen ist und fristlose Kündigungen ausgesprochen hat, die dann auch prompt in der ersten Instanz für unwirksam erklärt wurden.

Kritischer Bericht dem Gemeinderat vorenthalten

Körner bleibt dabei: Die Verwaltung habe das Hauptorgan getäuscht. Man habe ihm, als es um die Zustimmung zur Trennungsvereinbarung mit dem Geschäftsführer ging, einen kritischen Bericht des Rechnungsprüfungsamts vorenthalten; dieser habe auf strafbare Handlungen hingewiesen, die eine fristlose Kündigung sehr wohl gerechtfertigt hätten. Vor allem aber moniert Körner, es sei dem Gemeinderat verheimlicht worden, dass im Aufhebungsvertrag Schmitz die volle Pension von 160 000 Euro jährlich bereits von 2016 an zugestanden werde. Um diesen Anspruch zu erhalten, hätte er laut Arbeitsvertrag aber bis 2021 arbeiten müssen. Das Dienstverhältnis war schon zum 30. Juni 2016 beendet worden. Er sei davon ausgegangen, dass eine Trennung fünf Jahre vor Vertragsende wegen der Misswirtschaft in der Auslandsabteilung des Klinikums nicht noch belohnt würde und der Pensionsanspruch lediglich 109 000 Euro jährlich für die Zeit zwischen 2005 und 2016 betrage. Die Verwaltung vertritt dagegen die Überzeugung, dass ihr Ansatz (Anspruch für die Jahre 2005 bis 2021) den Fraktionsspitzen, dem Ältestenrat und dem Gemeinderat bekannt gewesen sei. Außerdem seien die Personalunterlagen einsehbar gewesen. Das wird nun im Ausschuss zur Akteneinsicht nachgeholt.

Bürgermeister Föll weist Verantwortung von sich

Verantwortlich für den Aufhebungsvertrag war „die Verwaltung unter Einbeziehung einer renommierten Stuttgarter Anwaltskanzlei“, heißt es auf Anfrage lapidar. Michael Föll (CDU), als Finanzbürgermeister quasi für alles zuständig, zieht sich diesen Schuh aber nicht an. Er hat mehrfach betont, dass er einen solchen Arbeitsvertrag nie unterschrieben hätte. In den Beteiligungsbetrieben, für die er zuständig sei, erhielten die Chefs keine Pensionszusagen, sondern nur einen Zuschuss zur Versorgungskasse. Sein Vor-Vorgänger im Krankenhausreferat, Klaus-Peter Murawski (Grüne), hatte Schmitz sogar das Ende seiner Dienstzeit selbst bestimmen lassen.