Warum steht das Klinikum in der Kritik?
Die Vorwürfe, die seit fast einem Jahr von der Wirtschaftsstrafkammer beleuchtet werden und als „Klinikum-Skandal“ bezeichnet werden, betreffen Vorgänge zwischen 2012 und 2015. Konkret geht es um Betrug und Untreue im Zusammenhang mit der Betreuung von 425 libyschen Kriegsversehrten, aufgeteilt in zwei „Projekte“ (53 und 372 Personen). Die längst aufgelöste, damals aber seit Jahren für alle ausländischen Privatpatienten zuständige Abteilung im Klinikum, International Unit (IU), hatte unter ihrem Leiter Andreas Braun die Aufgabe, das chronische Defizit des städtischen Hauses zu reduzieren. Ziel war es, als Portalkrankenhaus zu fungieren, also bereits mit der Koordination Kasse zu machen. Tausende Libyer sollten in Stuttgart untersucht, teils dort auch behandelt, aber eben auch auf andere Hospitäler verteilt werden. Letztlich blieben aber nur die beiden Projekte übrig. Und warum ausgerechnet Patienten aus Libyen? Unter dem damaligen Außenminister Guido Westerwelle und Gesundheitsminister Philipp Rösler (beide FDP) hatte sich die Bundesregierung bereit erklärt, im damals tobenden Bürgerkrieg verwundete Milizionäre in Deutschland zu behandeln – als Kompensation dafür, dass die Bundeswehr nicht an Kampfmaßnahmen teilnahm.
Und was ist daran jetzt rechtswidrig?
Das libysche Kriegsversehrtenkomitee der Stadt Misrata war Kostenträger und Betreuer für seine Kämpfer, die in Stuttgart (und einigen anderen Kliniken in Deutschland sowie in diversen Rehabilitationseinrichtungen) behandelt werden sollten. Weil sie natürlich Privatpatienten waren, hätte es entsprechend den hiesigen Vorschriften für jede Behandlung eine feste Vereinbarung über die Kosten geben müssen. Tatsächlich gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen dem Klinikum, unterschrieben von IU-Chef Braun in Vertretung des Geschäftsführers Ralf-Michael Schmitz, der aber in der Präambel des Vertrags des Klinikums genannt war, sowie dem Komiteechef Abdallah Esbaga und dem libyschen Botschafter Senuss A. Kwideer. Doch der ist nicht so klar formuliert, wie das hätte sein müssen. Konkret sollten die Behandlungen „grundsätzlich auf Basis gesicherter Diagnosen zu Festpreisen“ erfolgen; und zwar analog zu den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. Davon konnte aber nicht die Rede sein. Für die sehr oft nach hohen Sätzen abgerechneten Behandlungen der Chefärzte gab es überhaupt keine vertragliche Grundlage. Und ganz zu schweigen von den Millionen-Ausgaben für die Betreuungskosten sowie die „Provisionen“, die Ex-Krankenhausbürgermeister Michael Föll (CDU) als Schmiergeld verstanden wissen wollte.
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Das Klinikum hat schon früher für ausländische Patienten höhere Sätze angesetzt, schließlich helfen diese nicht mit regelmäßigen Kassenbeitragszahlungen die medizinische Infrastruktur zu refinanzieren. Wegen einer oft schlechten Zahlungsmoral bleiben Kliniken mitunter auch auf ihren Rechnungen sitzen. Und meist sind Behandlungen von Patienten aus arabischen Ländern allein schon wegen der Sprachbarriere und kulturellen Unterschiede aufwendig und teuer. Damit rechtfertigte das Klinikum einen Zuschlag, und damit stand das städtische Haus auch nicht allein. Bei den Libyern wurde allerdings – ohne dies schriftlich erklärt zu haben – die stationäre Klinikbehandlung (DRG) mit dem 2,2-fachen Satz abgerechnet, davon die zehnprozentige Betreuungsgebühr errechnet und addiert und alles mit einem 12,9-prozentigen „Ausländerzusatzentgelt“ garniert. Besonders kritisch werden die „Provisionen“ für jene gesehen, die die Patienten vermittelt haben. Ein Urteil des Kieler Landgerichts hat solche Zahlungen für sittenwidrig erklärt – allerdings waren 2011 zwei Ärzte betroffen. In Stuttgart war das nicht der Fall.
Wie hoch ist der Schaden?
Darüber wird sicher noch lange vor verschiedenen Gerichten gestritten. Unbestritten ist, dass das Klinikum 19 Millionen Euro für die Behandlung von 220 Patienten bekommen hat. Ganz nebenbei: gekommen waren dann 371, ohne dass die vereinbarte dritte Tranche von 7,3 Millionen Euro überwiesen worden wäre. Mit den Millionen aus dem Kriegsgebiet sollte aber neben der Behandlung auch die Betreuung der meist ambulant versorgten Patienten und der sie begleitenden Komitee-Funktionäre – also Kost, Logis und Taschengelder – finanziert werden. Ein „all-inclusive-Service“ sozusagen. Diese so genannten „Regiekosten“ haben laut Anklage aber keinerlei Vertragsgrundlage, es gibt lediglich eine freundliche Absichtserklärung. Es war ein Desaster mit Ansage: Wie sollte das Klinikum mit seiner dünn besetzten IU eine solche Dienstleistung für so viele Patienten nebenher erbringen? Allein schon die Umsatzsteuerproblematik (Behandlungen sind steuerbefreit, Betreuungsleistungen nicht) hätten abschreckend wirken müssen. Laut den städtischen Rechnungsprüfern standen im Mai 2015 dann zwei Überweisungen von einem Konto der libyschen Botschaft in Höhe von 19 Millionen Euro gewaltigen Ausgaben von 28,4 Millionen Euro gegenüber – und zwar 15 Millionen Euro für Behandlungen und 13,4 Millionen Millionen Regiekosten. Den Verlust von 9,5 Millionen Euro hat das Klinikum dann über die Jahre abgeschrieben oder wertberichtigt. Doch diese Rechnung hat sich längst als falsch herausgestellt. Vor Gericht wurde klar, dass nicht nur die Kosten für Hotels, Flüge, Visa, Reinigung, VVS-Tickets, Taschen- und Essensgeld in den Behandlungsrechnungen versteckt wurden, sondern auch diverse „Provisionen“ an die Betreuer und den Komiteechef für verschiedene Dienstleistungen.
Warum wollte das Komitee keine transparenten Abrechnungen?
Wohl wegen der fehlenden Rechtsgrundlage, vor allem aber, so die Erkenntnis aus der Hauptverhandlung, weil der Komiteeverantwortliche schlecht Rechnungen mit dem Verweis „Schmiergeld“ für sich und seine Freunde schreiben konnte, die dem ungeliebten Botschafter in Berlin sicher ins Auge gefallen wären. Also hat man mit Hilfe der Partner im Klinikum die Behandlungsrechnungen so aufgeblasen, dass sie fast platzten: für eine läppische OP mit Kosten von 3000 tausend Euro wurde eine Rechnung über 300 000 Euro verfasst. Davon ahnten die städtischen Prüfer seinerzeit noch nichts und addierten pflichtschuldig zu den (überhöhten) Behandlungskosten die Regiekosten hinzu – kalkulierten diese also doppelt und kamen so auf den hohen Verlust. Tatsächlich beträgt die Summe der Abrechnungen rund 22,3 Millionen Euro; davon sind 13,6 Millionen Euro – bis auf eine von der Botschaft genehmigte Zahlung von 1,85 Millionen Euro – verbotswidrig für Kost, Logis und Provisionen ausgegeben worden. Das Klinikum hat hier also einen Schaden von 11,8 Millionen Euro. Die reinen Behandlungskosten betragen aber nicht wie abgerechnet 15 Millionen, sondern gerade einmal 8,7 Millionen Euro. Hier wiederum hat das Klinikum 6,2 Millionen Euro zuviel kassiert. Würden jetzt alle Abrechnungen der Rehakliniken und die der Klinikum-Chefärzte auf Herz und Nieren geprüft, müssten Abstrich gemacht werden und der Behandlungsgewinn des Klinikums wäre noch viel höher. Unterm Strich dürfte ein Defizit von etwa 3,4 Millionen Euro stehen – als Ausgleich flossen aber schon fünf Millionen Euro Schadensersatz von der Ergo-Versicherung, die Managementfehler ausgleicht. Ein finanzieller Schaden fürs Klinikum ist folglich nicht ersichtlich, jedoch einer für die libysche Seite.
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Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass bis heute eine ordnungsgemäße Abrechnung der medizinischen Leistungen durch das Klinikum Stuttgart nicht erfolgt sei und deshalb die komplette Vorauszahlung von 18,9 Millionen Euro zurückzuerstatten sei. Nur an wen? „Die libysche Seite“ gibt es in diesem vom Bürgerkrieg zerstörten Land nicht. Die Versehrtenkomitees sind lokal organisiert, die Verteidigung des inhaftieren Patientenbetreuers vertritt die Ansicht, die Botschaft in Berlin habe nichts zu sagen gehabt und nur ihr Konto zur Verfügung gestellt. Ob sie überhaupt die Rechnungen prüfen durfte, sei nicht sicher. Die Anklage verweist jedoch auf die Unterschrift des Botschafters auf dem Kooperationsvertrag und auf Mails des Komiteechefs, in dem er den Botschafter um die Auszahlung ersucht. Dessen Protestmails an führende Regierungsmitglieder, nachdem die letzte Tranche nicht ausgezahlt wurde, seien ohne Folgen geblieben, so die Staatsanwaltschaft. Damit sei die starke Rolle des Botschafters ausreichend nachgewiesen. 2012 hatten allerdings vor der Botschaft in Berlin wütende libysche Patienten aus anderen Städten demonstriert, weil ihnen zugesagtes Taschengeld nicht ausgezahlt worden war – das Botschaftspersonal hatte sich damals offenbar selbst bedient. Das erklärt wiederum das Misstrauen des Versehrtenkomitees aus Misrata gegenüber der Verwaltung.
Wer ist angeklagt?
Nicht die Verantwortlichen im Klinikum stehen aktuell vor Gericht, sondern zwei ihrer Geschäftspartner. Einer sitzt seit Juli 2019 in Untersuchungshaft. Eine Überweisung des Klinikums in Höhe von 833 000 Euro an eine Firma im Ausland, an der er beteiligt gewesen sein soll, warf die Frage nach der Gegenleistung auf. 300 000 Euro davon sollen an den Komiteechef überwiesen worden sein, 150 000 Euro auf sein Privatkonto in Tunesien. Ihm wird unterstellt, einer der Drahtzieher bei der Erstellung der falschen Rechnungen gewesen zu sein. Dagegen verwahren sich der 51-Jährige und dessen Anwälte. Sie beklagen einseitige Ermittlungen, Entlastendes in Unterlagen in arabischer Sprache sei weitgehend ignoriert worden. Diese würden belegen, dass er lediglich als Dolmetscher und Vermittler zwischen der IU und dem Komitee tätig gewesen sei. Der zweite Beschuldigte, ein 49-Jähriger aus Ludwigsburg, der mit rund 30 Mitarbeitern die 372 libyschen Patienten betreute (und häufig bei der Polizei auslösen musste, wird sich noch in zwei weiteren Verfahren verantworten müssen, weshalb das Gericht bei ihm eine Gesamtstrafe ins Auge fassen wird. Es geht um die Hinterziehung von Umsatzsteuer, außerdem ist er beim ebenfalls von den Ermittlern durchleuchteten Beratungsprojekt des Klinikums von 2014 bis 2016 in Kuwait für das Klinikum tätig gewesen, das auch Gegenstand von Ermittlungen ist. Der Ludwigsburger hat vor Gericht umfassend ausgesagt und zeigt sich zuversichtlich, seine Betreuungsleistungen nachgewiesen zu haben. Seine Buchhaltung ist zwar stümperhaft, unterm Strich sieht er aber noch eine Forderung von 700 000 Euro gegenüber dem Klinikum, das von ihm viel mehr erwartet: Es wird spannend, ob das Gericht den Vorwurf belegt sieht, er sei als Überbringer von 4,2 Millionen Euro Taschen- und Essensgeld in bar, das vom Klinikum an das Komitee ging, zur Rückzahlung verpflichtet. Zu Beginn der Verhandlung waren die Verfahren gegen drei weitere Beschuldigte, zwei Dienstleister sowie der Chef jener Firma, der die fingierten Abrechnungen als geprüft stempelte und somit für in Ordnung befand, abgetrennt worden. „ Wegen vordringlich zu verhandelnder Verfahren ist bisher noch keine Eröffnungsentscheidung ergangen“, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Was ist mit dem dritten Angeklagten passiert?
Das Verfahren gegen den Dritten im Bunde, einen erfolgreichen Patientenbetreuer aus München, der 2019 fünf Wochen in Untersuchungshaft saß wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechung des ebenfalls vorübergehend inhaftierten Amtsträgers Andreas Braun, war Mitte Dezember vergangenen Jahres gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 000 Euro eingestellt worden. Der 54-Jährige gilt damit als nicht vorbestraft. Er stand aber nicht nur wegen einzelnen Abrechnungen der Betreuung der 372 Libyer vor Gericht, sondern auch wegen eines zuvor gestarteten Behandlungsprojekts mit 53 Versehrten. Diese Vorwürfe wurden aber als wenig substanziell betrachtet. Das Gericht hat auch empfohlen, eine Zahlung von rund 210 000 Euro an das Klinikum zu leisten. Damit ist aber lediglich eine Widerklage des städtischen Krankenhauses abgehandelt. Der Patientenbetreuer klagt vor einem Zivilgericht gegen das Klinikum wegen ausstehender Betreuungsleistungen. Hier geht es um einen Betrag von etwa 900 000 Euro. Gibt es einen Prozess zum Kuwait-Debakel, dürfte man ihn wegen seiner Vermittlerrolle wiedersehen.
Wer repräsentiert die Staatsanwalt ?
Das Verfahren wird seit sechs Jahren durch die Abteilung 19 der Staatsanwaltschaft Stuttgart bearbeitet, die unter anderem für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen zuständig ist. Nachdem Staatsanwältin Ulrike Unterlöhner, die unzählige Vernehmungen zusammen mit einem Ermittler des Landeskriminalamts vorgenommen und die Anklageschrift verfasst hat, im vergangenen Jahr zur Oberstaatsanwältin befördert worden ist, wurde ihr die Leitung einer eigenen Abteilung übertragen, sodass sie die Abteilung 19 verließ. Das Verfahren wird nun primär von Heiner Römhild übernommen, Unterlöhner wird nach Aussage der Staatsanwaltschaft aber weiterhin „mit ihrem angesammelten Spezialwissen“ im Verfahren die Abteilung 19 unterstützen. Sie hält auch das Plädoyer.
Wer könnte noch vor Gericht erscheinen?
Ausweislich der Befehlskette dürfte das vor allem Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz drohen. In einer schriftlich festgehaltenen Aussage stellt er die Lage allerdings so dar, dass sowohl die damaligen Krankenhausbürgermeister – erst Klaus-Peter Murawski, später Werner Wölfle (beide Grüne) – mit den beiden Ärztlichen Direktoren und dem IU-Abteilungsleiter Andreas Braun das Geschäft mit Auslandspatienten als geheime Kommandosache behandelt hätten. Er sei nie eingeweiht worden, obwohl er das gerne gesehen hätte; und man habe ihn auch nicht zu Auslandsreisen eingeladen; das hat Braun allerdings anders in Erinnerung. Als Chef des größten Hospitals im Lande sei er, Schmitz, außerdem voll ausgelastet gewesen – eine Aussage, die ebenfalls von Mitarbeitern als unwahr bezeichnet wird. Mit einer Anklage hat auf jeden Fall der geständige und bereits als Zeuge aufgetretene Abteilungsleiter Braun zu rechnen, der vor Gericht beteuerte: „Alle haben von allem gewusst“ – allerdings sind nicht alle, die er im Sinn hat, auch beschuldigt, sondern aus seiner Sicht und der von Prozessbeteiligten bisher auf wundersame Weise verschont geblieben. Betrachtet man die Befehlskette im Klinikum, hatte Braun in der Zeit zwei Ärztliche Direktoren als Vorgesetzte, weshalb sie sich wohl auch für das Chaos mitverantworten werden müssen. Mit im Boot sind Mitarbeiterinnen von Braun und zwei für das Controlling Verantwortliche.
Und um was geht es beim ebenfalls umstrittenen Kuwait-Projekt?
Die Idee, Orthopäden des Klinikums ans Al-Razi-Hospital in Kuwait zu entsenden, um dort zu operieren, stammt aus dem Jahr 2011. Aber erst 2014 wurde das Projekt umgesetzt, auf drei Jahre begrenzt, im Umfang von 46,2 Millionen Euro. Fünf Millionen Euro Gewinn wurden in Aussicht gestellt. Doch auch dieses Projekt entpuppte sich als Desaster, weil das Klinikum die ärztliche Versorgung nicht gewährleisten konnte. Fast nie zwischen 2014 und 2016 standen – wie vertraglich vereinbart – fünf Stuttgarter Orthopäden an den OP-Tischen. Dennoch kassierte man vier Quartale lang den vollen Betrag. Das kuwaitische Gesundheitsministerium kürzte danach die Überweisungen, überwies aber dennoch 20,3 Millionen Euro – bei grob geschätzt 40 Prozent Leistungserbringung war man mit fünf Millionen Euro Defizit noch gut bedient.
Wurde da auch das Geld mit vollen Händen ausgegeben?
Die Ausgaben waren – wieder einmal – horrend. Nachvollziehbar, aber dennoch völlig überzogen, war der Aufwand für die Bezahlung der Ärzte (4,2 Millionen Euro), deren Hotelunterbringung und wöchentlichen Flüge (700 000), die teuren Chauffeurdienste (975 000) und sowie die Leistungen des Patientenbetreuers aus Ludwigsburg vor Ort für Organisation und Dolmetscherdienste (667 000). Es gab aber Leistungen, die nicht zwischen Klinikum und Kuwait geregelt waren, sondern in diversen Nebenabreden. Entlohnt wurden unter anderem die Firma, die Ersatz-Orthopäden in ganz Deutschland ausfindig machte (800 000 Euro), das Unternehmen des Münchner Patientenbetreuers für die Vermittlung des Geschäfts (2,5 Millionen) und die kuwaitische Firma Aryak (7,8 Millionen), die sich als Initiatorin und Betreuerin vor Ort verstand.
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In Kuwait klagt sie – bisher aber vergeblich – auf die Restzahlung von 4,8 Millionen Euro gegen das Klinikum. Auf „Bakschisch“ gebe es keinen Anspruch, hatte Ex-Bürgermeister Föll stets betont. Dass Ex-Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle wegen der Kooperation in die Schusslinie geriet, sogar eine Hausdurchsuchung ertragen musste, lag an diversen veröffentlichten Kurznachrichten zwischen ihm und IU-Chef Braun, die den Verdacht nährten, er habe mehr als bis dahin eingeräumt von Umfang und Tragweite des offiziellen Vertrags gewusst. Das ist aber nicht final geklärt.