Skandalhaus in Ebersbach/Fils Mieter frieren weiter in kalten Wohnungen
Im Skandalhaus in Ebersbach/Fils müssen die Mieter weiter ohne Heizung und Warmwasser auskommen. Doch nun kann der Gerichtsvollzieher helfen.
Im Skandalhaus in Ebersbach/Fils müssen die Mieter weiter ohne Heizung und Warmwasser auskommen. Doch nun kann der Gerichtsvollzieher helfen.
Über mangelndes öffentliches Interesse an ihrer schlimmen Lage können sich die Bewohner der in den 60-er Jahren für die ausländischen Mitarbeiter der Firma Südrad in Ebersbach/Fils (Kreis Göppingen) gebauten Häuser nicht beschweren. Nach einem Bericht in unserer Zeitung darüber, dass sich viele Mieter ohne Heizung und Warmwasser über den kalten Winter zu retten versuchen müssen, gaben sich Medienvertreter die Klinke in die Hand. Zu krass erscheinen die Leidensgeschichten von Thomas Tellge, der vor Weihnachten sogar ausziehen musste, nachdem in seiner kleinen Wohnung die Temperaturen unter den Gefrierpunkt gefallen waren. Und die der ebenfalls in der Daimlerstraße 12 lebenden Familie Öczan, die sich mit stromfressenden Elektroöfen behilft, bis die Sicherung rausfliegt und das Wasser zum Waschen mit dem Elektrokocher erhitzt, seitdem der Vermieter Berkay Dogan im Zuge von Sanierungsarbeiten im Oktober kurzerhand auch noch die Leitungsrohre hatte kappen lassen.
Ohne Öl hätten aber auch intakte Rohre nichts gebracht. Erst durch eine einstweilige Verfügung, die Tellges Anwalt Jörg Lohrmann beim Amtsgericht Göppingen beantragt hatte, sah sich der Eigentümer, der die vier Gebäude mit 16 Wohnungen erworben hatte, um sie zu modernisieren und in Eigentumswohnungen umzuwandeln, gezwungen, Anfang Dezember wenigstens 2000 Liter Heizöl zu kaufen.
Thomas Tellge kann seine zugige Wohnung aber immer noch nicht wieder beziehen, weil die Heizung weiterhin nicht läuft. Die mit der Instandsetzung beauftragte Firma hat dem Vermieter zwar am 30. November schriftlich eine Reparatur des Brenners erst für den 21. Dezember in Aussicht gestellt, weil Ersatzteile nicht lieferbar seien. Passiert ist aber bis heute nichts. Freilich müsste diese Firma ein Schweißgerät mitbringen, um die getrennten Heizungsrohre wieder zusammen zu führen.
Anwalt Lohrmann hatte Anfang Dezember vor Gericht „im Hinblick auf vorgeblich zu besorgende Ersatzteile“ als Sofortmaßnahme eine Notfallbeheizung gefordert. Auf den Reparaturtermin drei Wochen später zu warten, hielt er wegen der schlechten Erfahrungen mit der Gegenseite, die das Heizöl erst besorgte, nachdem die Zwangsvollstreckung gedroht hatte, für unzumutbar. Er verwies zudem darauf, „dass auch andere Wohnungen im Objekt nicht beheizt werden können und die dortigen, teils betagten Bewohner noch stärker unter den Umständen leiden“. Damit ist auch das betagte Ehepaar Unger gemeint, das in einem Bericht des SWR-Fernsehens klagte, die Situation in ihrer ausgekühlten Wohnung sei „unmenschlich“ und fragte: „Sollen wir hier frieren und aufs Sterben warten?“
Lohrmann hatte tatsächlich vor Gericht einen Beschluss erwirkt, der es seinem Mandanten gestattet, im Zuge einer Ersatzvornahme selbst einen Handwerker zu beauftragen, um die Heizung wieder in Gang zu bringen. Schließlich sind Eigentümer verpflichtet, für akzeptable Bedingungen in ihrer Mietsache zu sorgen. Die Geschichte der fehlenden Ersatzteile mag Tellge nämlich nicht glauben; er geht davon aus, dass durch die Außerbetriebnahme lediglich die Leitungen im Brenner verstopften.
Es reicht aber nicht, Recht zu bekommen – und im konkreten Fall 2000 Euro vom Vermieter verlangen zu dürfen, die bei einer Verweigerung den Gerichtsvollzieher auf den Plan rufen würde. Obwohl weder Einspruch noch Rechtsmittel gegen den Beschluss erfolgten, wartete Anwalt Lohrmann bisher vergebens auf eine vollstreckbare Ausfertigung. Süffisant hat er das Gericht in dieser Woche daran erinnert und um eine kurzfristige Bearbeitung gebeten, „damit wir hier zum Ziel kommen, bevor die Temperaturen wieder frühlingshaft werden“.
Ein Beschluss allein hilft also nicht, er muss auch in der Schreibstube des Amtsgerichts final bearbeitet und versendet werden. Und daran hapert es in Göppingen, aber nicht nur dort. Dass der bereits Anfang Dezember gefasste Beschluss nicht zugestellt wurde, sei allein der Einführung der elektronischen Fallakte geschuldet, mit der sich die Bearbeitungszeiten um mehr als das Doppelte verlängert hätten, teilt eine Gerichtssprecherin mit, die selbst über den Fall gelesen hat und am Freitag Vollzug melden konnte: der Gerichtsvollzieher kann nun bei der Immobilienfirma in Neuffen 2000 Euro kassieren.
Die Probleme würden vor allem bei Zivilrechtssachen auftreten . In der vergangenen Woche sei an vier Tagen überhaupt keine Bearbeitung möglich gewesen. Die E-Akte ist politisch gewollt, ihre Einführung wird im Justizministerium gefeiert, während Anwender verzweifeln, weil zusätzliche Arbeitsschritte den Prozess verlangsamten.