Mieter sind Goldesel für Immobilienbesitzer? Nicht ganz. Wir erklären, wie häufig Sie die Miete wirklich anheben dürfen.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Neun von zehn privaten Vermietern in der Region erhöhen ihre Miete nicht regelmäßig. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten ergeben. Diejenigen die es tun, klagen in der Umfrage von zum Teil über Diskussionen mit ihren Mietern. Aber wie häufig darf man als Vermieter überhaupt die Miete anpassen?

 

Auf welcher Basis darf man die Miete erhöhen?

Grundlage für Mieteranpassungen in Stuttgart ist der Mietspiegel der Landeshauptstadt Stuttgart. Darin sind die ortsüblichen Vergleichsmieten dargestellt, an denen sich Vermieter orientieren sollen. Sie sind der Maßstab für Mieterhöhungen. Wer wissen will, wie seine Wohnung bewertet wird, kann das hier im Online-Mietspiegelrechner der Stadt ausrechnen lassen. Geplante Mieterhöhungen müssen begründet werden – etwa mit dem Mietspiegel – und müssen den Mietern schriftlich mitgeteilt werden.

Wie häufig darf die Miete erhöht werden?

Das ist im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Alle 15 Monate darf die Miete steigen. Konkret heißt das: Nach 12 Monaten darf der Vermieter eine neue Miete verlangen, die neue Forderung wird aber erst drei Monate nach Zustellung wirksam.

Spielt nur der Mietspiegel eine Rolle?

Nein. In Baden-Württemberg gibt es neben der viel diskutierten Mietpreisbremse bei Neuvermietungen auch die sogenannte Kappungsgrenze in bestehenden Mietverhältnissen. Per Gesetz ist geregelt, dass in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt – und dazu gehört Stuttgart – die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöht werden darf. Wird eine Wohnung neu vermietet, dürfen die Kosten die ortsübliche Vergleichsmiete nur um zehn Prozent übersteigen.

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Mieterhöhung?

Der Mieter kann Einspruch einlegen, wenn er die Erhöhung für unbegründet hält. Erteilt er die Zustimmung nicht, kann der Vermieter Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben.

Und was ist mit Modernisierungen?

Nach einer Modernisierung können Vermieter dauerhaft acht Prozent der Baukosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Allerdings gilt das nur für die Kosten, die der Wohnung tatsächlich zuzurechnen sind. Innerhalb von sechs Jahren darf die monatliche Miete sich um nicht mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, so darf sie sich nicht um mehr als zwei Euro je Quadratmeter Wohnfläche ansteigen.

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