Drei Mal haben Vorwürfe rund um Stuttgart 21 den SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker vor das Amtsgericht gebracht. Am Montag war es wieder soweit.  

Stuttgart - Drei Mal haben Vorwürfe im Zusammenhang mit Stuttgart 21 den SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker bisher vor das Amtsgericht Stuttgart gebracht. Im vorerst letzten Verfahren wurde er am Montag zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt.

 

Bei drei Demonstrationen gegen Stuttgart 21 im Januar, Februar und März dieses Jahres sind nach Ansicht des Gerichts zu wenig Ordnungskräfte im Einsatz gewesen. Pro 50 Teilnehmer müsse ein Sicherheitsmann abbestellt werden, hieß es in dem Bescheid, den das Ordnungsamt noch vor den Demos an den Versammlungsleiter Gangolf Stocker verschickt hatte. "Das kann aber keiner einhalten", sagt Stocker. Zwischen 12.000 und 18.000 Demonstranten habe die Polizei bei den einzelnen Veranstaltungen gezählt, jeweils 40 bis 50 Ordner seien unterwegs gewesen. Nach dem Schlüssel des Ordnungsamtes hätten es aber bis zu 360 Ordner sein müssen.

Berufung einlegen

Stocker setzte sich über die Weisung hinweg - und wurde deswegen verurteilt. Laut Gericht ist er auch dafür verantwortlich, dass ein Fahrzeug im Rahmen der Demos Musik abspielte. Das Verfahren wegen eines umgebauten Wasserwerfers hingegen, der - mit einer Maske von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus geschmückt - ohne Straßenverkehrszulassung unterwegs gewesen sein soll, wurde eingestellt.

Stockers Verteidiger, der Rechtsanwalt Roland Kugler, hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen: "Mein Mandant muss aus Rechtsgründen freigesprochen werden." Denn eine Ordnerauflage sei nur rechtens, wenn mit Gesetzesverstößen zu rechnen ist. "Davon konnte das Ordnungsamt nicht ausgehen", so Kugler. Stocker zieht aus dem Vorfall die Lehre: "Meinem Nachfolger rate ich, solche Auflagen gleich beim Verwaltungsgericht anzufechten."

Er selbst ist bereits bei mehreren Instanzen bekannt. Gegen zwei Urteile des Amtsgerichts Stuttgart - ebenfalls im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Versammlungsleiter - legte Stocker Rechtsmittel ein. In einem Fall war er laut Amtsgericht während einer Demo nicht erreichbar; das Landgericht stellte das Verfahren ein.