Ursprünglich sollte die Solarpflicht für Neubauten im Südwesten erst ab dem 1. Juli des kommenden Jahres gelten. Die grün-schwarze Landesregierung will dies allerdings nun auf den 1. Mai 2022 vorziehen.

Stuttgart - Die Solarpflicht für Häuslebauer im Südwesten soll nun doch schon vom 1. Mai kommenden Jahres an gelten. Das sieht der Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz vor, den die Spitzen der grün-schwarzen Koalition am Dienstag vorstellen wollten. Zunächst war der 1. Juli angepeilt worden. Zudem müssen Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 an bei einer grundlegenden Dachsanierung ebenfalls eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden gilt die Solarpflicht vom 1. Januar 2022 an, heißt es in dem Entwurf, der der dpa vorliegt.

 

Baden-Württemberg soll schneller klimaneutral werden

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes ist das erste große Projekt der Regierung in der neuen Legislaturperiode. In dem Gesetz werden auch ehrgeizigere Ziele zur Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase verankert. So soll das Land bis 2040 so schnell wie möglich klimaneutral werden - bisher war 2050 das Ziel. In dem Entwurf heißt es zudem: „Die Landesverwaltung soll ihre Vorbildfunktion im Klimaschutz noch engagierter wahrnehmen als bisher und sich bereits bis zum Jahre 2030 klimaneutral organisieren.“