Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. FDP-Fraktionschef Christian Dürr hält die Abschaffung des Soli dennoch weiterhin für notwendig.

Korrespondenten: Tobias Peter (pet)

Der Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hält die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs für politisch geboten. „Der Bundesfinanzhof hat sein Urteil gefällt und das akzeptieren wir natürlich“, sagte Dürr unserer Redaktion. „Ich bleibe aber dabei: Die Erhebung des Soli mag nach Auffassung des Bundesfinanzhofs juristisch erlaubt sein – seine Abschaffung aber bleibt politisch geboten.“

 

Ein Urteil und seine Folgen

Dürr betonte: „Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen eine enorm hohe Last.“ Er ergänzte: „Unser komplexes Steuersystem hat nicht viele Stellschrauben, an denen wir drehen können, um die Belastungen in einer Krise spürbar zu senken. Der Soli aber könnte ohne großen Aufwand gestrichen werden.“ Politisch hielte er dies „nach wie vor für den richtigen Schritt“, so der FDP-Politiker. Zudem werde sich erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigen, ob der Soli mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sagte Dürr.

Der Bundesfinanzhof in München hat am Montag eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Dieser sei nicht verfassungswidrig.