Der verbliebene Solidaritätszuschlag ist rechtlich akut gefährdet, wie das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zeigt. Finanzpolitisch hingegen hat er eine Berechtigung, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Besserverdiener im Land dürfen hoffen. Juristisch scheint die Schlacht um den Fortgang des Solidaritätszuschlags weiter offen zu sein. Wenn sich am 30. Januar zeigt, dass der Bundesfinanzhof keine rechtmäßige Begründung mehr für den Soli sieht, kommt Karlsruhe ins Spiel. Gut möglich, dass die Erhebung der Ergänzungsabgabe seit 2020 für nur noch zehn Prozent der Steuerzahler dann als verfassungswidrig eingestuft wird.