Die bürgerliche Gesellschaft darf gegenüber völkisch-nationalistischen Tendenzen innerhalb der AfD nicht naiv sein. Hetze darf man den Scharfmachern nicht durchgehen lassen, kommentiert Norbert Wallet.

Berlin - Im Kampf gegen völkisch-rechtsnationalistische Gesinnung darf der demokratische Rechtsstaat nicht naiv sein. Insofern ist es nicht abwegig, wenn die Behörden des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern genau beobachten, in wie weit sich dieAfD strukturell mit Extremisten und Staatsfeinden etwa vom Schlag der Identitären Bewegung vernetzt.

 

Es ist eine Bürgerpflicht, Beleidigungen und Diskriminierungen zur Anzeige zu bringen

Diese Beobachtung besteht aber zunächst nur in der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist damit nichts anderes als das, was jeder wache Staatsbürger – wenn auch weniger systematisch – auch betreiben kann. Tatsächlich ist die Bekämpfung der fremdenfeindlichen und staatsverachtenden Tendenzen in der Populisten-Partei zunächst und in erster Linie eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Hetze darf man den Scharfmachern der AfD nicht durchgehen lassen. Darüber kann es keinen Streit geben. Es ist eine Bürgerpflicht, Beleidigungen und rassistisch motivierte Diskriminierungen zur Anzeige zu bringen. Dann ist zunächst die Polizei und der Rechtsstaat mit seinen Gerichten am Zug. Nicht der Verfassungsschutz.

Der ist erst dann zuständig und wichtig, wenn es Hinweise auf planvolle Aktivitäten gibt, die darauf gerichtet sind, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Die zivile Wachsamkeit aber muss viel früher einsetzen.

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