Am Samstag verabschiedet sich Angela Merkel in den Sommerurlaub. Normalerweise haben Arbeitnehmer 20 Tage gesetzlichen Mindestanspruch. Bei der Bundeskanzlerin sieht die Sache etwas anders aus.

Stuttgart - Bundeskanzlerin Angela Merkel ist bekannt dafür, dass sie von ihrem Privatleben nur wenig preis gibt. Nur gelegentlich äußert sich doch einmal zu Themen jenseits des Dienstes – zum Beispiel zu ihrer präferierten Zubereitungsweise von Kartoffelsuppe. Viele Menschen in Deutschland scheinen den Wunsch zu haben, mehr Privates über die Frau zu erfahren, die seit nunmehr fast 14 Jahren die deutsche Kanzlerin ist.

 

In Sachen Urlaub bleibt Merkel ihrer Linie aber treu. Zu Dauer und Ort könne man keine genaueren Angaben machen, heißt es aus dem Bundespresseamt. Seit den letzten Jahren weiß man aber, dass Merkel ihren Sommerurlaub gerne beim Wandern in den Alpen verbringt. Auch die Insel Ischia vor Neapel gehörte in der Vergangenheit häufiger zu ihren Urlaubsorten.

Wie viele Tage Urlaubsanspruch?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, wie reguläre Arbeitnehmer ihn haben, besitzt die Kanzlerin nicht. Angela Merkel hat keinen Arbeitsvertrag. Sie befindet sich in einem „öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis“. Das gilt auch für die anderen Mitglieder der Bundesregierung. Die Rechte und Pflichten, die mit einem solchen Amtsverhältnis einhergehen, sind im Bundesministergesetz geregelt. Dort steht zum Beispiel, dass Mitglieder der Bundesregierung kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Auch eine Meldepflicht an die Bundesregierung, wenn ein ehemaliges Regierungsmitglied innerhalb von 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Diensts aufnehmen will, ist in dem Gesetz festgelegt.

Das Wort „Urlaub“ kommt in dem Gesetzestext nicht vor. „Die Bundeskanzlerin ist immer im Dienst“, sagte ein Regierungssprecher unserer Zeitung. Sie plane aber auch in diesem Sommer wieder einige Tage auszuspannen.

Ernährungsministerin Klöckner: Spieleabende am Comer See

Ähnlich wie Merkel halten es die meisten Regierungsmitglieder und Parteichefs. Urlaub sei Privatsache. Man bitte um Verständnis, dass zum Reiseziel keine Angaben gemacht würden, hieß es aus den meisten Ministerien und Parteizentralen auf Anfrage unserer Zeitung. Wo Menschen ihre Ferien verbringen und vor allem wie sie dahin kommen, wird in diesem Sommer aber vielerorts kontrovers diskutiert. Es geht um die Frage, ob man angesichts des Klimawandels noch ruhigen Gewissens ins Flugzeug steigen kann.

Zumindest Justizministerin Christine Lambrecht fliegt in diesem Sommer nicht in den Urlaub. Sie werde einige Tage in den Alpen wandern gehen, eine Flugreise unternehme sie nicht, schreibt ihre Sprecherin.

Auch Ernährungsministerin Julia Klöckner verzichtet auf’s Fliegen in den Urlaub. Sie mietet mit ihrer Familie eine Wohnung am Comer See. „Die beiden Töchter meines Mannes sind dabei, und wir freuen uns auf gemeinsame Spieleabende, die Sommer-Sonne, gemeinsames Kochen und die Natur entdecken. Wir werden Freunde treffen, die zur gleichen Zeit in Italien Urlaub machen“, sagte Klöckner. „Also alles herrlich unspektakulär. Da ich das ganze Jahr viel unterwegs bin, freue ich mich auf entspannte Tage – ohne einen weiten Flug, ohne großen Koffer. Jeans, Turnschuhe, T-Shirt und Bücher werden im Gepäck sein sowie rausgerissene Zeitungsartikel, die ich immer mal lesen wollte, wozu ich aber im ‚Tagesgeschäft‘ nicht kam.“ Aus allen anderen Bundesministerien gab es keine Informationen.

Urlaubsanspruch der Landesregierung

Auch für die Mitglieder der Landesregierung in Baden-Württemberg gilt: Eine gesetzliche Urlaubsregelung für sie gibt es nicht. Wie viel Urlaub man als Landesminister macht, liegt somit im eigenen Ermessen. Angesichts der ständig erforderlichen Erreichbarkeit sei es aber so, dass die Regierungsmitglieder eher zu viel als zu wenig arbeiteten, sagte eine Sprecherin der Landesregierung.