Die Stadt Stuttgart erlässt neue Richtlinien für Sondernutzungen. Der Bezirksbeirat Mitte will nachbessern – so soll etwa am Schlossplatz in Sachen Straßenmusik alles beim Alten bleiben.

S-Mitte - Wer die Stadtbahnhaltestelle Schlossplatz verlässt, hört sie schon. Musiker stehen vor der Treppe am Kunstmuseum und geben ihre Darbietungen zum Besten. Nicht alle scheinen sich darüber zu freuen. Dorothea Koller vom Amt für öffentliche Ordnung stellte im Bezirksbeirat Mitte klar, dass es Beschwerden des Kunstmuseums und der Gastronomie des Museums gegeben habe. Die Bezirksbeiräte beharrten allerdings darauf, dass die Musik am Schlossplatzrondell auch in Zukunft zu hören ist. Sie stimmten dem Beschlussantrag des Gemeinderats für neue Sondernutzungsrichtlinien im öffentlichen Raum zwar zu, wünschten aber, dass die Verwaltung noch einmal nachbessert.

 

Zum einen soll eben am Schlossplatz in Sachen Straßenmusik alles beim Alten bleiben. Aber auch in Sachen Außenbewirtschaftung von Lokalen gab es Dissens mit der Verwaltung. Die Bezirksbeiräte fordern, dass eine Ergänzung aus dem Beschlussantrag für die neuen Richtlinien verschwindet. Diese sieht vor, dass Tische mit Sitzangelegenheiten unter anderem eine Restgehwehbreite von zwei Metern und eine Abstandsfläche von einem halben Meter aufweisen müssen. Das ist den Bezirksbeiräten eine zu unflexible Handhabung. „Wir wollen die Gastronomen in der Innenstadt unterstützen. Deshalb soll es auch möglich bleiben, die zwei Meter zu unterschreiten“, sagt der Bezirksbeirat Wolfgang Kämmer von den Grünen.

Stadt überholt alte Richtlinien

Dorothea Koller und ihre Kollegin Gisa Gaietto legten den Bezirksbeiräten dar, warum die alte Sondernutzungsrichlinie aus dem Jahr 2007 aus Sicht der Verwaltung überholt werden muss. Die Nachfrage nach Nutzungen öffentlicher Fläche hätten in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen, erklärten sie. Durch die Eröffnung der Einkaufszentren Milaneo und Gerber habe sich außerdem der als zentrale Innenstadt wahrgenommene Raum um das Europa- und das Gerberviertel erweitert.

Die neuen Regeln betreffen nun zum einen Händler, zum anderen Veranstalter. Werbemittel dürfen künftig auch nicht vorübergehend das Stadtbild dominieren. Fliegende Bauten, also zum Beispiel Zelte oder Bühnen, dürfen nicht so ins Auge fallen, dass das Umfeld aus dem Blick gerät.

Befristete Werbeaktionen vor Ostern und Weihnachten werden zeitlich konkretisiert. Zwei Wochen vor Ostern und vom ersten Adventswochenende bis Heiligabend dürfen Geschäfte für sich in der Öffentlichkeit werben. Gleiches gilt für Anliegergeschäfte, die ein Firmenjubiläum feiern. Eine Erleichterung gibt es für Einzelhändler ohne gaststättenähnliche Konzession. Waren ihnen bisher nur Stehtische gestattet, dürfen sie künftig Tische und Stühle aufstellen. Allerdings sieht die Verwaltung dafür jene Regeln vor, die dem Bezirksbeirat zu streng erscheinen wie etwa die vorgeschriebene Restgehwegbreite von zwei Metern. Das Aufstellen von Kundenstoppern, Beachflags und Fahnen zu Werbezwecken ist bereits nach den bestehenden Richtlinien untersagt.

Für Veranstalter gelten neue Regeln

Auch für Veranstalter soll sich den Plänen der Verwaltung nach in der Innenstadt etwas ändern. Auf dem Kronprinzplatz sind künftig weniger Veranstaltungen erwünscht. Dafür sollen gewerbliche Veranstaltungen vermehrt auf dem Pariser Platz und dem Wilhelmsplatz möglich sein. Informationsstände von Parteien, politischen Gruppen, Bürgerinitiativen und gemeinnützigen Organisationen sollen umverteilt werden. Ziel ist es dabei, die Königstraße zu entlasten.

Die Dauermahnwache der Stuttgart-21-Gegner ist übrigens von den neuen Regelungen nicht betroffen, stellte Koller klar. Denn sie wird als Versammlung gewertet, erklärte sie.