Im Sondierungspapier steht unter anderem, dass der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden soll. Auch der Minijob soll dadurch angepasst werden – mit einer Erhöhung um 70 Euro.

Das Sondierungspapier hat mögliche Neuigkeiten im Bereich des Minijobs offenbart. Bisher liegt die Entgeltgrenze bei Minijobs bei 450 Euro, die man monatlich steuerfrei dazuverdienen darf. Hier will nun das Bundeswirtschaftministerium die Verdienstgrenze an die allgemeine Lohnentwicklung anpassen. Ein fester Termin, ab dem es hier eine Erhöhung im Entgelt gibt, steht noch nicht. Das Sondierungspapier ist erst einmal nur ein Leitfaden für viele Positionen, die noch in den Koalitionsgesprächen besprochen werden. So auch diese sozialpolitische Maßnahme.

 

Erhöhung von 450 auf 520 Euro

Wie auch der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden soll, soll die Entgeltgrenze beim Minijob um 70 Euro auf 520 Euro erhöht werden. Das ist der genaue Wortlaut aus dem Sondierungspapier:

„Bei den Mini- und Midi-Jobs werden wir Verbesserungen vornehmen: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, wollen wir abbauen. Wir erhöhen die Midijob-Grenze auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig werden wir verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.“