An Sonntagen sind die Parkplätze von Supermärkten schön leer. Aber darf man deswegen auch einfach dort parken?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Supermärkte und Discounter verfügen besonders in Großstädten über ein knappes Gut: Parkplätze. Wenn die Läden am Sonntag geschlossen haben, würden sich die freien Parkflächen also ideal dafür eignen, dort den Wagen abzustellen, während man die Familie besucht.

 

Sonntags einfach beim Supermarkt parken?

Wer glaubt, er könne an Sonn- und Feiertagen einfach bei LIDL, ALDI und Co auf den Parkplatz stehen, vergisst, dass es sich dabei um ein Privatgrundstück handelt. Das Befahren und Parken der Supermarktparkplätze ist für Kunden in der Regel nur während der Geschäftszeiten erlaubt. Aber auch dann ist die Parkdauer beschränkt. Zu finden sind diese Informationen meist auf einem Schild an der Einfahrt.

Selbst wenn der Parkplatz also nicht durch eine Schranke abgesperrt ist, darf man dort sonntags nicht einfach parken. Darüber hinaus lassen viele Händler ihre Parkplätze mittlerweile von externen Firmen überwachen, um Parksündern vorzubeugen. Der vermeintlich kostenlose Parkplatz in Bestlage könnte also teuer werden.

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Darf man auf einem leeren Supermarktparkplatz fahren üben?

Nein, Fahrübungen auf leeren Supermarktparkplätzen an Sonn- und Feiertagen sind genauso verboten wie das Parken. Davon abgesehen dürfen Personen ohne Fahrerlaubnis ohnehin nicht auf öffentlich zugänglichen Straßen und Parkplätzen fahren. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt nach § 21 StVG eine Straftat dar. Fahrübungen sollten daher auf abgesperrten Verkehrsübungsplätzen durchgeführt werden. Zum Beispiel auf den Übungsplätzen des ADAC.