Sorge im Kreis Böblingen Stehen Schulsozialarbeiter-Stellen auf der Kippe?
Ein Plan des Landessozialministeriums über die Förderung von Schulsozialarbeit schreckt viele im Kreis Böblingen auf. Wird es Kürzungen geben?
Ein Plan des Landessozialministeriums über die Förderung von Schulsozialarbeit schreckt viele im Kreis Böblingen auf. Wird es Kürzungen geben?
Psychische Erkrankungen, Mobbing, familiäre Probleme – die Liste der Themen, die Schulsozialarbeiter täglich hören, ist lang. Und sie ist zuletzt immer länger geworden. Wie die Schulsozialarbeit finanziell ausgestattet ist, hängt auch von der Förderung des Landesozialministeriums ab. Seitdem dieses im vergangenen April einen Verwaltungsvorschriftsentwurf präsentiert hat, geht die Angst vor Kürzungen um.
Das Ministerium plant unter anderem eine Förderpauschale von 16 700 Euro pro Vollzeitkraft pro Schuljahr. Außerdem sollen bis zu 0,6 Stellenanteile pro Schule förderfähig sein. Bei Schulen, Sozialträgern und Kommunen löst der Entwurf Sorgen aus. Kritisiert wird die Förderpauschale, die trotz steigenden Bedarfs und steigender Lohnkosten nie angehoben wurde. Statt einer Drittel- erhielten manche Träger je nach Stellentableau faktisch nur noch eine Fünftelförderung. Und: Es würden keine Unterschiede gemacht, wie groß eine Schule ist oder in welchem Sozialraum sie sich befindet, wie also das soziale Umfeld und die Schülerschaft aussehen.
In Böblingen ist vor allem die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Schulsozialarbeit tätig. Nadine Hempke, AWO-Fachkoordinatorin, sagt: „Kürzungen wären eine Katastrophe!“ Bei der AWO sehe man in allen Schulformen Bedarf für mehr als für weniger Stellen. Die psychosozialen Folgen der Pandemie etwa belasteten die Kinder und Jugendlichen sehr. „Die Bereiche sind komplexer geworden. Wir sehen heute noch mehr als früher psychische Erkrankungen wie Ängste und Depressionen und problematisches Sozialverhalten“, erklärt Hempke. Außerdem zunehmend von Bedeutung: die Phänomene Körperbildstörung, geschlechtliche Identität und rechtsextreme Auswüchse.
Die Stadt Böblingen als Trägerin vieler Schulen sieht die geplante Verwaltungsvorschrift ebenfalls kritisch. Auf Anfrage erklärt sie: „Schulen stehen vor sehr unterschiedlichen Herausforderungen – wie dem Umfang des Ganztagsbetriebs, der Zusammensetzung der Schülerschaft, der Schulart, der sozialen Lage im Umfeld und der Schülerzahl. Diese Vielfalt führt zu individuellen Bedarfen. Die Vorschrift würde diesen differenzierten Bedarf nicht ausreichend abbilden.“ Im Rathaus befürchtet man, dass eine „pauschale Verteilung der Mittel“ der schulischen Realität nicht gerecht werde und keine „bedarfsgerechte Förderung“ sicherstellen könne. „Das würde zu einer Ungleichbehandlung zwischen Schularten und Standorten führen und letztlich auch zu einer Absenkung der Landesförderung“, so ein Sprecher der Stadt.
Im Landtag positioniert sich unter anderem der Böblinger SPD-Abgeordnete Florian Wahl gegen die Pläne. Er bemängelt vor allem die pauschal gestalteten Fördersummen: „Künftig nur noch bis zu 0,6 Vollzeitstellen zu fördern, unabhängig von Schulgröße oder Schulart, ist problematisch. Viele Kommunen haben heute deutlich höhere Stellenanteile im Einsatz. So bleiben diese auf den Mehrkosten sitzen. Das ist faktisch eine Kürzung und ein Schlag ins Gesicht der Kommunen.“ Die Stadt Böblingen erklärt hierzu: „Die finanziellen Auswirkungen wären zwar nicht bedrohlich, aber spürbar – gerade bei Schulen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, etwa wegen hoher Schülerzahlen oder besonderer sozialer Herausforderungen. Es sind mit Mehrkosten zu rechnen.“ Für 2026 kalkuliere Böblingen 1,3 Millionen Euro ein. Kürzungen seien nicht vorgesehen.
Das Sozialministerium weist auf Anfrage viele der Kritikpunkte zurück. Aus der Pressestelle heißt es: „Das Land stellt jährlich fast 45 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen bereit. Diese Summe hat sich seit 2012 verdreifacht. Auch für die Zukunft ist keine Kürzung dieser Mittel vorgesehen. Entsprechend gestreute Gerüchte können nicht nachvollzogen werden.“ Stattdessen beobachte man „bewusste Missinterpretationen einzelner Akteure“, die der Landesregierung „Kürzungsbestrebungen“ unterstellten. Die Fördersumme bleibe ebenso gleich wie der Bestandschutz genehmigter Stellen. Das gelte für dieses, wie auch für das kommende Schuljahr.
Auch wenn sich zunächst nicht flächendeckend etwas ändern sollte, zeige bereits die Diskussion, wie groß die Verunsicherung ist, sagt Nadine Hempke: „Wenn ich von einer Schulleitung bereits höre, dass sie die Gelder für Kultur streichen, bevor sie bei den Schulsozialarbeitern sparen würde, macht mich das wütend.“
Gesetzgebung
Schulsozialarbeit umfasst laut Sozialgesetzbuch sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen in einer Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen.
Aufgabe
Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, in jeder Schule neu zu ermitteln, was gebraucht wird und mit welchen Methoden und Zielsetzungen gearbeitet werden soll. Dieser Prozess muss in gleichberechtigter und partnerschaftlicher Weise zwischen Schulsozialarbeit und Schule geleistet werden.