Die Stuttgarter Feuerwehr sieht noch vielVerbesserungsbedarf beim Brandschutzkonzept fürden geplanten S-21-Tiefbahnhof. Sie beharrt auf ihren Forderungen. Die neue Einschätzung setzt die Bahn unter Druck.

Stuttgart - Die gravierenden Mängel, die ein Gutachten dem Brandschutzkonzept für den Stuttgart-21-Tiefbahnhof attestiert, bringen die Deutsche Bahn AG erheblich unter Druck. Wie berichtet, haben Schweizer Brandexperten im Auftrag des Schienenkonzerns die ursprüngliche Expertise des renommierten Düsseldorfer Büros Klingsch überprüft. Dessen Ingenieure hatten im Auftrag des Bahnhofsarchitekten Christoph Ingenhoven Pläne für die Evakuierung sowie für die Entlüftung der unterirdischen Durchgangsstation und der Tunnels im Brandfall ausgearbeitet.

 

Das Büro Gruner, unter anderem für das Brandschutzkonzept beim Gotthardtunnel verantwortlich, kam nun zu dem Ergebnis, dass „derzeit keine zweifelsfrei genehmigungs- und funktionsfähige Brandschutzkonzeption für den neuen Hauptbahnhof vorliegt“, wie aus einer von Ende September datierenden Zusammenfassung hervorgeht, die der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Bemängelt werden zu lange und zu schmale Fluchtwege sowie eine viel zu lange Evakuierungszeit im Katastrophenfall. Bisher wurde davon ausgegangen, dass im Fall eines Zugbrandes der Bahnhof binnen 23 Minuten geräumt ist. Dies halten die Zweitgutachter unter Hinweis auf Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und unter Berufung auf Bahnvorschriften für völlig unzureichend. In einem Handbuch der Bahn werde als „Selbstrettungsphase“ ein Zeitraum von 15 Minuten nach Brandbeginn angegeben. Für nicht ausreichend halten die Fachleute auch die geplante Entrauchung der Bahnhofshalle sowie Anzahl und Dimension der Fluchtwege, die als „äußerst kritisch“ eingestuft werden. Deren Fazit: im Katastrophenfall steige „das Risiko von Verletzungen erheblich“.

Muss der Architekt seinen Entwurf überarbeiten?

Die Stellungnahme lässt keinen Zweifel daran, dass in einem Ernstfall sogar Menschenleben gefährdet seien, falls der Bahnhof nicht umgeplant und zusätzliche Fluchtwege und Treppenhäuser eingebaut würden. Dafür wäre, so die Gutachter, eine Änderung der bereits vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigten Planfeststellung für den Tiefbahnhof unumgänglich. Die Folge: Ingenhoven müsste seinen Entwurf für den Tiefbahnhof im Bereich der Bahnhofsdecke überarbeiten. In der Expertise ist von „erheblichen Auswirkungen auf den architektonischen Entwurf“ die Rede. Dies würde wohl Zeit und Geld kosten.

Ungeachtet dessen sieht Stuttgart-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich keine Auswirkungen auf den Zeitplan der Bahn, der die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 im Jahr 2020 vorsieht und von einem Baubeginn für den Bahnhofstrog im Februar nächsten Jahres ausgeht. Dietrich: „Um den Zeitplan einhalten zu können, benötigen wir eine finale Abstimmung mit dem EBA bis Mitte 2013.“ Er gehe davon aus, dass es „keine nennenswerte Umplanung des Ingenhoven-Entwurfs geben wird“. Zudem erklärte er, das Brandschutzkonzept werde aufgrund neuer Auflagen des EBA aus dem Jahr 2010 überarbeitet. „Wir setzen uns mit den Brandschutzbehörden und der Feuerwehr an einen Tisch und erstellen ein gemeinsames, tragfähiges Konzept, das dann dem EBA zur Genehmigung vorgelegt wird.“

Die Feuerwehr pocht schon lange auf schärfere Kriterien

Die Forderungen der Stuttgarter Feuerwehr sind freilich älter als die Verschärfung der Vorschriften durch das EBA: die Rettungskräfte pochen seit 2002 auf Verbesserungen. Die Feuerwehr fordert auch, dass nun das Papier auf den Tisch kommt, über das alle reden: das noch stark zu überarbeitende Brandschutzkonzept. „Wir haben es noch nicht gesehen“, sagt Frank Knödler, der Branddirektor der Feuerwehr. Dass es dieses Papier gibt, habe er erst aus der Stellungnahme des Schweizer Büros Gruner erfahren. In der nächsten Woche tagt der Ausschuss zum Brandschutz für S 21, Knödler wünscht sich das Konzept als Tagesordnungspunkt für die Sitzung.

Aus dem jetzt aufgetauchten Prüfbericht über das Brandschutzkonzept schließen Knödler und sein Stellvertreter Stefan Eppinger, der das Thema Stuttgart 21 betreut, dass einerseits die Forderungen der Feuerwehr noch nicht erfüllt sind, andererseits die Bahn aber offenbar auch mit den neuen Vorgaben gearbeitet habe.

Eine der neuen Kenngrößen, mit denen die Bahn nun rechne, sei die Anzahl der Menschen, die im Falle eines Brandes oder sonstigen Zwischenfalles sicher aus dem Bahnhof zu bringen sind. „Es wird nun von einer Belegung der Bahnhofshalle mit 16 000 statt 10 000 Menschen ausgegangen“, stellt Eppinger fest. Zudem kalkuliere die Bahn mit einer weitaus höheren Brandlast als bisher. Aufgrund der im Zugbau eingesetzten Materialien wäre das Ausmaß eines Brandes mehr als doppelt so hoch wie bisher angenommen. Dass das Konzept noch unzureichend sei, liege aber nicht etwa daran, dass sich während der jahrzehntelangen Planungszeit die gesetzlichen Vorschriften geändert hätten. „Der Abstand zwischen den Fluchtstollen wurde von 1000 auf 500 Meter verringert, sonst haben wir die gleiche Ausgangslage“, sagt Eppinger, Experte für vorbeugenden Brandschutz.

Die Feuerwehr will darauf beharren, dass ihre Forderungen erfüllt werden, sagt Knödler. „Wenn das Konzept nicht geändert wird, werden wir in unserer Stellungnahme eben sagen, dass es so nicht geht.“ Eine Baugenehmigung vom EBA halte er dann für unwahrscheinlich: „Da bin ich nicht der Einzige, der sagen wird: So kann der Bahnhof nicht gebaut werden.“

Das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde teilte auf Anfrage mit, „dass die Einzelheiten des Brandschutzkonzeptes sowie die betrieblichen Regelungen der Ausführungsplanung vorbehalten bleiben“. Die Bemessungsregeln für den Brandschutz seien im Frühjahr 2010 aktualisiert worden. Dies habe bei der ursprünglichen Planfeststellung noch nicht berücksichtigt werden können. „Wir gehen davon aus“, so der Sprecher Moritz Huckebrink, „dass die Bahn das Gutachten in Auftrag gegeben hat, um die Ausführungsplanung auf Grundlage der neuen Bestimmungen durchführen zu können.“ Das Gutachten liege dem EBA jedoch nicht vor. Ob es zu Planänderungen komme, hänge „von Art und Umfang der Maßnahmen ab“.