Der Leiter der Stuttgarter Arbeitsbehörde, Jürgen Peeß, bestreitet eine klare Äußerung des Sozialministerium zur Begrenzung der Abzüge im Fall von mehreren Darlehen. Er fordert nun eine bundesweite Regelung.

Der Streit um Kürzungen von Hartz-IV-Bezügen im Jobcenter Stuttgart zieht weitere Kreise: Jetzt teilte das Landessozialministerium mit, es habe sich sehr wohl und bereits 2014 dafür ausgesprochen, die Abzüge zur Tilgung von Darlehen auf maximal zehn Prozent zu begrenzen. Das Jobcenter hatte mit Verweis auf Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit bei mehreren Darlehen bis zu 30 Prozent des Existenzminimums einbehalten.

 

Als die Liga der Wohlfahrtspflege dies vor einer Woche öffentlich kritisierte, teilte die Stadt mit, das Sozialministerium habe dem Vorgehen des Jobcenters zugestimmt. Dem widersprach ein Ministeriumssprecher: Das Ministerium habe der Einrichtung vielmehr mitgeteilt, „aufsichtlich spreche nichts dagegen“, die Auslegung des Landesozialgerichts zugrunde zu legen, bis die rechtliche Lage in dieser Frage eindeutig geklärt sei. Und dieses habe eine Begrenzung auf maximal zehn Prozent vertreten. „Das Sozialministerium hat also klar Position für die Begrenzung der Tilgungshöhe auf zehn Prozent bezogen. Deutlicher kann eine Aufsichtsbehörde nicht ausdrücken, welchen Weg sie für den ,richtigen’ hält“, schrieb der Sprecher. Sie könnten das Jobcenter aber nicht dazu zwingen.

Peeß hält Diskussion für wichtig

Bei dessen Leiter, Jürgen Peeß, kam die Stellungnahme des Ministeriums dagegen ganz anders an. „Es hat keine Empfehlung ausgesprochen und erachtet beide Rechtsauffassungen für vertretbar“, bekräftigte dieser am Freitag. Er fordert nun eine Klärung auf Bundesebene. „Ich finde es sehr wichtig, diese Diskussion zu führen. Mir wäre es sehr, sehr recht, wenn die kommunalen Spitzenverbände mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Regelung finden“, sagte Peeß.

Bislang hatte die Stadt immer auf fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit verwiesen, in welchen die Aufrechnung auf bis zu 30 Prozent verbindlich festgelegt sei. Dies erstaunte eine Sprecherin der Bundesagentur: „Das Jobcenter Stuttgart ist rein kommunal. Wir sind da gar nicht weisungsberechtigt“, sagte sie. Peeß konkretisierte nun: Auch im Informationssystem des Landkreis- und Städtetags Baden-Württemberg zum Sozialgesetzbuch sei der Wortlaut aus den Hinweisen identisch übernommen. „Abweichende Regelungen sind nicht vorgesehen.“

Jobcenter möchte keinen Alleingang machen

Deshalb fühlt sich das Stuttgarter Jobcenter zu Unrecht am Pranger. Die Vorgabe der Bundesagentur würden für alle Jobcenter bundesweit gelten, denn die Hinweise seien mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt, sagte Peeß. Ludwigsburg, Esslingen, Böblingen, Karlsruhe – sie alle würden es so handhaben. „Ich halte es für kritisch, wenn Stuttgart als einzige Stadt einen Sonderweg gehen würde.“ Es komme jedoch Schwung in die Diskussion: Auf Antrag der SPD solle sich das Jobcenter demnächst im Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates zu dem Thema äußern. Außerdem werde es sicher im Arbeitskreis kommunaler Träger Mitte September Thema, bei dem auch das Landessozialministerium vertreten sei.