Die Städtische Wohnbau Backnang GmbH startet ein neues Projekt in der Mühlstraße. Dort entsteht ein Neubau mit besonders preiswerten Wohnungen.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Dieser Tage hat der Bau von neun neuen Sozialwohnungen in der Mühlstraße 7/1 in Backnang offiziell begonnen. Die Städtische Wohnbau Backnang GmbH realisiert das Projekt, das bis zum ersten Quartal 2026 fertiggestellt sein soll. Die Wohnungen sind ausschließlich für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vorgesehen und werden über die Vormerkliste der Stadt Backnang vermietet.

 

Das Gebäude wird nach dem Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) und in hybrider Bauweise erstellt, teilt Stadtsprecher Frederik Schell mit. Die Außenwände werden in Holzrahmenbau erstellt, während die Decken aus Beton und die tragenden Innenwände aus Kalksandstein gefertigt werden.

Stadtwerke Backnang setzen auf umweltfreundliche Heizung

Für die Energieversorgung setzt die Stadtwerke Backnang GmbH auf eine umweltfreundliche Lösung: Zwei Luft-Wasserwärmepumpen mit jeweils 16 Kilowatt Leistung sorgen für die Beheizung und Warmwasserversorgung. Ergänzt wird das System durch eine Photovoltaikanlage, mit deren Strom die Wärmepumpen unterstützt werden sollen.

Das neue Gebäude soll Anfang 2026 fertig werden. Visualisierung: Wohnbau Backnang

Backnang investiert in bezahlbaren Wohnraum

Das Projekt kostet laut Stadtverwaltung insgesamt 3,9 Millionen Euro. Davon entfallen 3,6 Millionen Euro auf die Baukosten, während das Grundstück und die Bauvorbereitung mit 300 000 Euro zu Buche schlagen. Finanziert werde der Bau durch ein zinsloses Darlehen der L-Bank in Höhe von 2,8 Millionen Euro aus dem Landeswohnraumförderprogramm Baden-Württemberg. Die Stadt Backnang unterstützt das Vorhaben zusätzlich mit einem Baukostenzuschuss von 900 000 Euro. Das restliche Eigenkapital in Höhe von rund 200 000 Euro wird aus Eigenmitteln der Wohnbau aufgebracht.

Die Mietpreisbindung beträgt 40 Jahre – in diesem Zeitraum liegen die Mieten dauerhaft um 33 Prozent unter dem Mietspiegel für Backnang, erklärt der Stadtsprecher.

Wichtige Fakten zum WBS

  • Zweck: Zugang zu preisgebundenen Wohnungen mit reduzierter Miete
  • Gültigkeit: In der Regel ein Jahr, danach muss er neu beantragt werden
  • Voraussetzung: Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten
  • Geltungsbereich: In vielen Fällen nur in der ausstellenden Stadt/Gemeinde
  • Beantragung: Beim Wohnungsamt oder der Stadtverwaltung
 

Wohnberechtigungsschein – Kein Anspruch auf Sozialwohnung

Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltstyp. In Baden-Württemberg sind sie an das Landeswohnraumförderprogramm gebunden. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen.

Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung ist damit nicht verbunden.