Geflüchtete aus der Ukraine sollen ab Juli Grundsicherung erhalten, bisher erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Was sich ändern und was dahinter steckt.

Ukrainische Geflüchtete sollen ab Juni einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Er sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab 1. Juni Grundsicherung erhalten können - wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Bisher erhalten sie nur geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf noch billigen.

 

Neben mehr Geld und besserem Zugang zu medizinischer Versorgung sollen sich mit dem Beschluss auch die Zuständigkeiten ändern. Die Jobcenter sind künftig zentrale Anlaufstelle für die Geflüchteten - bei Bedarf auch für die Arbeitsvermittlung.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel

Bund und Länder hatten sich am 7. April auf die Änderung geeinigt. Begründet wurde sie unter anderem damit, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und daher keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten.

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Durch die Ausweitung der Grundsicherungsleistungen ist dem Entwurf zufolge mit 200 000 neuen Bedarfsgemeinschaften und Mehrkosten von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen.