In einem zweiseitigen Schreiben an die Stadt (und in einem Gespräch) betonte der Ministerialdirektor, es hätten für die Stadt Stuttgart sehr wohl „Handlungsalternativen“ bestanden, um im Interesse der Bürger zu handeln. Die Corona-Verordnung würde diesen nicht entgegenstehen. Lahl fragte öffentlich, wie man der Bevölkerung erklären solle, dass sich an den Osterfeiertagen nur fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen dürften, während Tausende Demonstranten ohne Maske und ohne Mindestabstand durch die Stadt zögen?
Kritik an der Stadt, aber selbst inkonsequent
Allerdings fragt sich die Bevölkerung auch, warum bei einer Inzidenz von mehr als 100 sich plötzlich zwei Haushalte treffen dürften, wo doch vorher die Regelung nur einen Haushalt plus eine weitere Person vorgesehen hatte – gleichzeitig aber Ministerpräsident Winfried Kretschmann zusammen mit Markus Söder die Amtskollegen aufgefordert hat, keine weiteren Lockerungen vorzunehmen.
Lesen Sie hier: Damit müssen die Versammlungsleiter jetzt rechnen
Bürgermeister Maier zeigte sich am späten Abend „erleichtert, dass der Tag bislang weitestgehend friedlich verlaufen ist. Die Bilder aus Stuttgart sind nicht schön, aber sie sind kein Vergleich zu den jüngsten Ereignissen in Brüssel, Kassel oder Dresden.“ Die Teilnehmer der Kundgebungen hätte sich auf den vorab definierten Plätzen versammelt und seien über die abgesteckten Routen gezogen.“ Somit sei verhindert worden, „dass tausende unkontrolliert durch die Stadt strömten. Die Strategie von Stadt und Polizei hat die Lage berechenbarer gemacht.“
Maier unterstrich, dass die Sicherheitsbehörden das Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Schutz vor Infektionen austarieren müssten. „Wir haben im Vorfeld intensiv über den Umgang mit den angemeldeten Kundgebungen gerungen und uns dann - um auf sicheren Grund zu stehen - an der Landesverordnung orientiert.“ Die Stadt habe Auflagen erlassen, um die Hygieneanforderungen an Versammlungen zu gewährleisten. „Nun mussten wir am Nachmittag tausende Ordnungswidrigkeiten feststellen. Es gab auch am Rande einzelne Vergehen, die Polizei und Stadt ahnden konnten oder noch ahnden werden.“
Beratungen mit dem Land geplant
Zudem müssten alle, die ohne Maske und ohne Abstand auf den Kundgebungen durch die Stadt zogen, mit einer Anzeige rechnen, so Maier. Man werde sich auch mit dem Land beraten, inwieweit die Erfahrungen des heutigen Tages dazu beitragen könnten, die Coronaverordnung bezüglich des Umgangs mit Versammlungen anzupassen. Für den Ansprechpartner beim Land, den für seine klaren Worte bekannten Ministerialdirektor Uwe Lahl, steht indes fest, dass die Rathausspitze mehr hätte tun können, um den Massenauflauf zu verhindern.
Verbot im Einzelfall möglich
Als „unzutreffend“ bezeichnete Lahl die Aussage Maiers im Interview mit unserer Zeitung, die Verordnung eröffne gar keine Möglichkeit, eine Versammlung zu verbieten. Die Landesregierung habe zwar aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der zentralen Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von der Umsetzung eines „pauschalen Versammlungsverbots“ in der Corona-Verordnung abgesehen. Die Entscheidung über Versammlungsverbote habe aber stets im Wege einer Einzelfallbetrachtung durch die zuständigen Behörden zu erfolgen. Für ein vollständiges Versammlungsverbot als letztes Mittel würden hohe Hürden gelten; „von vornherein aufgrund der Corona-Verordnung ausgeschlossen ist ein solches Verbot aber nicht“.
Uwe Lahl betont, Versammlungen könnten sehr wohl verboten werden, sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden könne. Bei der Abwägung hinsichtlich des Infektionsschutzes sei insbesondere „auf die grundlegenden Schutzmaßnahmen des Abstandsgebots sowie der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes“ einzugehen.
Teilnehmerzahl hätte beschränkt werden können
Widerspruch erfährt der Stuttgarter Bürgermeister Maier auch hinsichtlich der für ihn offenbar nicht in Frage gekommenen Begrenzung der Teilnehmerzahl. Diese sei „entgegen Ihrer Feststellung nicht durch die Corona-Verordnung ausgeschlossen“, schreibt der Ministerialdirektor. Auf Versammlungen gelte grundsätzlich die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden. Aus Infektionsschutzgründen komme daher als Auflage in Betracht, die Teilnehmerzahl „unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten des Versammlungsorts dahingehend zu beschränken, dass das Einhalten des Mindestabstands zu anderen Personen grundsätzlich möglich erscheint“. Und Lahl fährt fort: „Sollte die erwartete oder seitens der Versammlungsleitung angemeldete Personenzahl die räumlichen Kapazitäten des geplanten Versammlungsorts deutlich übersteigen, ist die Zuweisung eines alternativen Versammlungsorts in Betracht zu ziehen.“
Verbot auch mit Verweis aufs Versammlungsrecht möglich
Und schließlich weist der Ministerialdirektor darauf hin, dass für Versammlungen im öffentlichen Bereich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bestehe; außerdem nimmt er Bezug auf die schlechten Erfahrungen, die die Stadt bei Demonstrationen von Querdenkern bereits gemacht hat. Diese sollte die Behörde bei ihrer Einzelfallprüfung berücksichtigen. Gelange sie dann zur Überzeugung, dass die aus Infektionsschutzgründen getroffenen Auflagen nicht eingehalten würden, bestehe sehr wohl die Möglichkeit, die Untersagung der Versammlung auszusprechen. Die Initiative müsse aber von der Stadt ausgehen, nicht vom Land.
Außerdem habe die Ordnungsbehörde auch noch die Chance, ein Versammlungsverbot auf das Versammlungsrecht zu stützen. Zudem bestehe die Möglichkeit, eine bereits begonnene Versammlung bei gravierenden Verstößen gegen Auflagen aufzulösen.