Im Mai 2023 findet die Sozialwahl in Deutschland statt. Was es damit auf sich hat und wer gewählt wird, haben wir für Sie zusammengefasst.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Sozialwahl ist eine Wahl in Deutschland, bei der die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltung wählen.

 

Die Selbstverwaltung besteht aus den Vertretern der Versicherten, die gemeinsam über wichtige Angelegenheiten der Versicherungen entscheiden, wie z. B. die Beitragshöhe, die Leistungen und die Organisation der Versicherungen.

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Versicherte hat das Recht, sich an der Wahl zu beteiligen und seine Stimme abzugeben. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter nehmen dann die Interessen der Versicherten in den Entscheidungsgremien der Versicherungen wahr.

Die Sozialwahl ist nach der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Obwohl die Sozialwahl weit weniger Aufmerksamkeit erhält als zum Beispiel die Bundestagswahl, ist sie für die Wahlberechtigten ebenfalls von großer Bedeutung. Es geht um die Mitbestimmung bei wichtigen Themen wie Rente und Gesundheitsvorsorge.

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen automatisch per Post und müssen diese bis zum Stichtag am 31. Mai 2023 wieder zurückschicken. Die Wahlunterlagen sollen im April bei den Wahlberechtigten ankommen. Für die Rücksendung ist keine Briefmarke nötig. Es fallen also keine Kosten an.

In diesem Jahr wird es zudem erstmals die Möglichkeit geben, bei den Ersatzkassen TK, Barmer, DAK, KKH und hkk online abzustimmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Wer bei der Wahl aufgestellt ist und wofür die einzelnen Kandidaten stehen, erfahren Sie auf der offiziellen Webseite der Sozialwahl 2023.

Ist die Teilnahme an der Sozialwahl Pflicht?

Nein, die Teilnahme an der Sozialwahl ist selbstverständlich nicht verpflichtend. Wie bei anderen Wahlen auch, steht es einem frei, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen oder nicht. Bei der vergangenen Sozialwahl im Jahr 2017 war die Wahlbeteiligung mit rund 30 % eher gering.