Sozialwohnungen in Esslingen Stadt baut auf neues Wohnraumkonzept

Auf der Flandernhöhe sind in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Wohnungen entstanden, darunter auch viele öffentlich geförderte, wie etwa im Ina-Rothschild-Weg. Foto: Roberto Bulgrin

In Esslingen hat man in den vergangenen Jahren auf das sogenannte Wohnraumversorgungskonzept gesetzt, um mehr Sozialwohnungen zu schaffen. Doch das Konzept ist überholt, deshalb soll jetzt eine Alternative her.

Wer in der Region Stuttgart eine Wohnung sucht, hat es schwer. Wer noch dazu knapp bei Kasse ist, hat derzeit wenig Chancen auf ein bezahlbares Dach über dem Kopf – auch weil die Zahl der Sozialwohnungen in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken ist. In Esslingen hat man bisher auf das sogenannte Wohnraumversorgungskonzept gesetzt, um wieder mehr öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. Doch das Konzept ist überholt. Deshalb will die Stadt nun ein Quotenmodell einführen, das einfacher und wirksamer sein soll.

 

Einer der Knackpunkte für Esslingen ist laut Gunnar Seelow, Leiter der städtischen Stabsstelle Wohnen, dass die Stadt seit einer Änderung im Jahr 2020 nur noch sehr begrenzt Menschen aus ihrer eigenen Notfallkartei in vom Land geförderten Sozialwohnungen unterbringen kann. Bis dato hatte sich die Stadt über ihr Wohnraumversorgungskonzept sogenannte Benennungsrechte gesichert. Sprich, sie hatte gefordert, dass bei neuen Wohnbauprojekten stets ein bestimmter Anteil an öffentlich geförderten Sozialwohnungen entstehen muss. In diesen konnte sie dann 15 Jahre lang Menschen aus ihrer Notfallkartei unterbringen, die dringend auf günstigen Wohnraum angewiesen sind.

Das geht jetzt nur noch sehr eingeschränkt – unter anderem, weil eine mit Landesmitteln geförderte Sozialwohnung nicht ausschließlich für Menschen aus der Notfallkartei vorgesehen ist, sondern theoretisch jedem, der einen Wohnberechtigungsschein hat, zur Verfügung stehen muss.

Bisheriges Konzept gilt als hochkomplex

Darüber hinaus gibt es laut Seelow noch weitere Gründe, das Wohnraumversorgungskonzept zu hinterfragen. So sei etwa die Einteilung in vier verschiedene Zielgruppen überholt, weil sie nicht mehr der Realität auf dem Wohnungsmarkt entspreche. „Außerdem ist das Wohnraumversorgungskonzept hochkomplex, da gab es oft einen großen Beratungsbedarf“, erklärt Seelow. Die Richtlinien der Landesförderung hingegen seien bekannt und auch den meisten Investoren geläufig. Deshalb wolle man sich in Esslingen jetzt komplett an der Landesförderung orientieren – was eben auch bedeute, dass das einzige Kriterium für den Anspruch auf eine geförderte Wohnung ein Wohnberechtigungsschein sei.

Konkret schlägt die Stadt jetzt ein Quotenmodell vor. Auch mit diesem wolle man Haushalte unterstützen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht oder nur erschwert selbst versorgen können, heißt es aus dem Rathaus. Das Quotenmodell sieht vor, dass künftig bei der Genehmigung von Bauvorhaben mit neuem Planungsrecht vorgeschrieben wird, dass mindestens 50 Prozent der neu entstehenden Wohnfläche für öffentlich geförderten Mietwohnraum nach den Vorgaben des Landeswohnraumförderprogramms vorgesehen werden muss. Auch bei der Vergabe städtischer Flächen, die für Geschosswohnungsbau geeignet sind, soll das Quotenmodell greifen – allerdings kann es hier im Einzelfall gegebenenfalls etwas flexibler angewandt werden, etwa wenn innovative Wohnkonzepte zum Zuge kommen sollen. Statt der bislang 15 sollen die Mietobjekte künftig 25 Jahre als Sozialwohnungen auf dem Markt bleiben und als solche preislich mindestens ein Drittel unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Gemeinderat entscheidet bald über Quotenmodell

Ob das Quotenmodell in Esslingen kommt, soll der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 8. Mai entscheiden. Die Fraktionen von Grünen und Linken haben im Vorfeld allerdings bereits Änderungsanträge eingereicht. So fordern die Grünen eine Sozialbindung der geförderten Wohnungen von mindestens 30 Jahren, die Linke gar von 40 Jahren. Die Grünen bestehen zudem darauf, dass die Sozialwohnungen zwingend in dem Neubau entstehen müssen, auf den das Quotenmodell angewendet wird – und nicht etwa in bestehende Gebäude ausgelagert werden können. Denn so könne man eine soziale Durchmischung der Quartiere sicherstellen. Außerdem fordern die Grünen, dass jede dritte Wohnung, die barrierefrei erstellt wird, so angelegt wird, dass sie bei Bedarf rollstuhlgerecht umgebaut werden kann. Die Linke wiederum schlägt vor, städtische Flächen nicht zu veräußern, sondern stets in Erbpacht zu vergeben, um mehr Einfluss auf die Höhe der Mieten nehmen zu können.

Udo Casper, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen, begrüßt es, dass das Esslinger Wohnraumversorgungskonzept ersetzt werden soll. Denn die einst mit dem Konzept verbundenen Hoffnungen auf mehr Sozialwohnungen, sinkende Mietpreise und mehr Fördermittel vom Land in Esslingen hätten sich nicht erfüllt. Da sein Verein nur sehr vage in die Diskussion einbezogen worden sei, habe er keine detaillierten Kenntnisse über die künftigen Pläne. Positiv werte er aber, dass die Sozialbindung der Wohnungen von 15 auf 25 Jahre steigen solle. Gleichwohl bleibt Casper skeptisch: Ihm erscheine auch die neue Regelung kompliziert und unübersichtlich.

Zahlen und Trends

Sozialwohnungen
Nach Angaben von Gunnar Seelow, Leiter der städtischen Stabsstelle Wohnen, gibt es in Esslingen derzeit 557 geförderte Mietwohnungen und 87 geförderte Eigentumswohnungen. Die Zahl der Sozialwohnungen hat laut Seelow in den vergangenen 20 Jahren in Esslingen – wie auch in ganz Baden-Württemberg – stark abgenommen. In Esslingen habe sich der Negativtrend nach einem Tiefpunkt Ende 2021 mit nur noch 471 öffentlich geförderten Wohnungen in einen leichten Anstieg gewandelt.

Notfallkartei
In der Esslinger Notfallkartei sind Personen gelistet, die dringend eine günstige Wohnung suchen. Laut Gunnar Seelow befinden sich derzeit 355 Haushalte mit insgesamt 1004 Personen in der Notfallkartei. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sei gegenwärtig hoch wie nie, so Seelow.

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