Lange Wartezeiten und Patienten, die in einer ganz normalen Praxis besser aufgehoben wären – diese Zustände sollen nach dem Willen des Gesundheitsministers bald der Vergangenheit angehören. Doch die Reform ist schwierig.

Berlin - Überlaufene Notaufnahmen, gestresste Ärzte, Patienten in der Warteschleife: Mit einer Reform der Notfallversorgung will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diesen Zustand beenden. In seiner Reform der Notfallversorgung schlägt er deshalb vor, sogenannte Integrierte Notfallzentren in Krankenhäusern einzurichten. Wann die Reform in Kraft tritt, ist noch offen.

 

Warum ist die Reform nötig?

In den Notaufnahmen behandeln Ärzte, Schwestern und Pfleger oft Kranke, die nicht verletzt oder akut schwer krank sind. Sie könnten genauso gut auch von niedergelassenen Medizinern in den Praxen behandelt werden. Eine Umfrage der Krankenkassen KKH vom März 2019 bestätigt diesen Trend. Dabei gaben 38 Prozent der Befragten an, gleich ins Krankenhaus zu gehen – und zwar auch dann, wenn sie nicht schwer oder lebensbedrohlich krank und die Praxen geöffnet sind. Spahn berichtet, dass beispielsweise in Berlin achtzig Prozent der Patienten in der Notfallaufnahme vorher den ärztlichen Bereitschaftsdienst gar nicht angerufen haben. Offenbar beachten gerade viele jüngere Leute die übliche Zweiteilung zwischen stationärer Notfallaufnahme und ambulanter Struktur aus Praxen von Haus- und Fachärzten nicht mehr.

Was soll sich ändern?

Die Rolle als Lotse in Notsituationen soll die Gemeinsame Notfallleitstelle (GNL) spielen. Um das zu erreichen, werden die Rufnummern 112 und 116 117 zusammengeschaltet. Beide Nummern bleiben erhalten. Im Herbst startet eine Werbekampagne, die die Nummer 116 117 bekannter machen soll. In der Gemeinsamen Notfallleitstelle nehmen Mitarbeiter, die dafür geschult sein sollen, eine Ersteinschätzung vor. Das heißt: Aufgrund der Beschwerden, die der Anrufer schildert, entscheiden sie, ob der Betreffende in der Praxis versorgt werden kann, unmittelbar in die Klinik gehen sollte oder ob sogar ein Rettungswagen geschickt wird. Die Terminservicestellen (TSS), die es schon länger gibt, werden ebenfalls über die 116 117 erreichbar sein. Diese Stellen werden ab 2020 rund um die Uhr erreichbar sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) arbeitet derzeit nach den Worten ihres stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Johannes Fechner daran, zusätzliche Mitarbeiter für die TSS zu gewinnen und die 24/7-Erreichbarkeit sicherzustellen. Das ist mit Kosten von schätzungsweise acht Millionen Euro für die KVBW verbunden.

Was sollen die Integrierten Notfallzentren leisten?

In den Integrierten Notfallzentren (INZ), die Spahn plant, sollen in einem Krankenhaus die Klinikärzte sowie niedergelassene Mediziner zusammenarbeiten. Sie klären aufgrund der Beschwerden eines Patienten, welcher Arzt sich um sie kümmert. Schon heute gibt es im Südwesten einen Vorläufer für dieses Modell: die sogenannten Portalpraxen an Krankenhäusern. Manche dieser Praxen sind in den Räumen der Klinik untergebracht, andere nicht. Fechner betont, dass man beispielsweise in Freiburg darangehe, eine Portalpraxis im Gebäude der Uniklinik einzurichten. Derzeit werde geprüft, ob es am Stuttgarter Katharinenhospital eine Portalpraxis geben könne. Spahn möchte, dass die Portalpraxen in INZ überführt werden und zudem bundesweit INZ entstehen.

Welche Chancen hat die Reform?

Spahn betont ausdrücklich, dass er alle Fragen ausführlich mit den Ländern besprechen wolle. Möglicherweise sei es sogar nötig, das Grundgesetz zu ändern, um die Neuordnung zu erreichen. Einen genauen Kostenrahmen gibt der Minister nicht an. Er betont aber, dass es kostspielig sei, wenn Patienten in der Kliniknotaufnahme landeten, die den aufwendigen Apparat einer Klinik medizinisch gar nicht bräuchten.

Was sagen die Kassenärzte dazu?

KVBW-Vize Fechner sieht viele gelungene Ansätze in dem Konzept: „Wir haben in Baden-Württemberg ja schon mehr als hundert Portalpraxen, die sich bewährt haben.“ Allerdings müsse geklärt werden, wer im INZ den Hut aufhabe – wer also beispielsweise Mitarbeiter einstelle, die Arbeitsabläufe bestimme und die Vergütung aufbringe. Dass Spahn den Ländern beim INZ den sogenannten Sicherstellungsauftrag zuweist, hält Fechner für falsch. Die Landesregierung habe wohl kaum die Möglichkeit, Kassenärzte für die Arbeit im INZ zu gewinnen.