Jetzt steht es fest: auch gegen die Infantin Cristina wird ermittelt. Die Behörden haben schon länger ihren Mann Iñaki Urdangarin wegen mutmaßlich illegaler Geschäfte im Visier.

Korrespondenten: Martin Dahms (mda)

Madrid - Die spanische Schwiegersohnaffäre weitet sich aus. Seit anderthalb Jahren ermittelt ein Richter in Palma de Mallorca gegen Iñaki Urdangarin, den Ehemann der spanischen Königstochter Cristina, wegen mutmaßlich illegaler Millionengeschäfte. Gestern beschloss derselbe Richter, nun auch die Infantin selbst zu vernehmen. Sie wird am Samstag in zwei Wochen, dem 27. April, als Beschuldigte in Palma aussagen müssen. Die Einstufung als Beschuldigte ist nicht gleichbedeutend mit einer Anklage. Ebenso wie im Fall Urdangarins befindet sich das Verfahren gegen Cristina noch in der Ermittlungsphase. Dennoch wirft die Entscheidung des Mallorquiner Richters einen Schatten des Verdachts auf das spanische Königshaus.

 

Die Vorladung der 47-jährigen Infatin kommt überraschend – und auch wieder nicht. Cristina gehörte dem Vorstand zweier Unternehmen an, über die ihr Ehemann seine zweifelhaften Geschäfte abwickelte, war aber angeblich an keinen unternehmerischen Entscheidungen beteiligt. Vielen Spaniern fiel es schwer, an die Ahnungslosigkeit der Königstochter zu glauben. Dass nun auch der ermittelnde Richter seine Zweifel bekam, ist dem früheren Geschäftspartner Iñaki Urdangarins, dem ebenfalls beschuldigten Diego Torres, zu danken. Er legte in den vergangenen Monaten immer neue interne Mails vor, die zumindest den Verdacht erlauben, dass Cristina über das Geschäftsgebaren ihres Mannes Bescheid wusste.

Das Königshaus reagierte kurz angebunden

Der Mallorquiner Richter begründet die Vorladung der Infantin unter anderem damit, dass er vermeiden wolle, dass „die Maxime der gleichen Justiz für alle“ in Misskredit gerate. Genau diese Befürchtung trieb etliche Spanier bis gestern um: dass Cristina allein deswegen von der Justiz verschont wurde, weil sie dem Königshaus angehört. Besonders wütend über die mutmaßliche Vorzugsbehandlung der Infantin war Iñaki Urdangarins Geschäftspartner Diego Torres, dessen Ehefrau, anders als Cristina, bereits seit langem als Beschuldigte geführt wird. Dabei hätten sich beide Ehepaare alle zwei Wochen zum Abendessen getroffen, um über ihre gemeinsamen Geschäfte zu sprechen, zitiert die Tageszeitung „El Mundo“ eine private Bemerkung von Torres.

Das Königshaus reagierte gestern kurz angebunden auf die Nachricht von der Vorladung Cristinas: Man kommentiere keine juristischen Entscheidungen. Die spanische Monarchie steckt zurzeit in ihrer tiefsten Krise seit der Thronbesteigung von Juan Carlos Ende des Jahres 1975. Der König selbst hat wegen einer inopportunen Elefantenjagd im vergangenen Jahr in Botswana und einer ebenso inopportunen Freundschaft zu einer adeligen deutschen Geschäftsfrau in letzter Zeit viel von seiner früheren Beliebtheit eingebüßt.

Enormer Image-Schaden

Es ist kaum vorstellbar, welcher Image-Schaden der Monarchie entstünde durch Bilder, die eine Königstochter und einen königlichen Schwiegersohn auf der Anklagebank zeigen. König Juan Carlos hatte in seiner Weihnachtsansprache 2011 die Devise ausgegeben: „Vor dem Gesetz sind alle gleich.“ Genau daran scheint der Richter Castro sich zu halten. Mit seinen Ermittlungen machte er sich in Spanien einen Namen als unerbittlicher Gegner der Korruption. Ein Kollege beschrieb den Juristen in der Zeitung „El País“ so: „Castro ist der Beste und der Mutigste von uns. Er scheut auch vor den schwierigsten Fällen nicht zurück.“

Dem König dürfte derweil auch ein anderes Thema Sorgen bereiten: Die Zeitung „El Mundo“ hatte kürzlich berichtet, Juan Carlos habe vor 20 Jahren nach dem Tod seines Vaters Juan de Borbón ein Erbe von 375 Millionen Pesetas (2,4 Millionen Euro) erhalten.

Die Oppositionsparteien wollen nun wissen, was es mit dem Erbe auf sich hat und ob die Summe ordentlich versteuert wurde. Die regierenden Konservativen, die im Parlament die absolute Mehrheit haben, zeigen jedoch bisher recht wenig Bereitschaft, entsprechende Anfragen zuzulassen.