Unangenehme Vorstellung: Man wird im Schwimmbad von einem Unbekannten fotografiert und dazu noch in Badekleidung – oder auch ganz ohne. Die Badbetreiber gehen das Problem auf unterschiedliche Weise an.

Mannheim/Essen - Das Fotografieren in Schwimmbädern ist ein heikles Thema - Menschen werden womöglich aufgenommen, die das gar nicht wollen. Andererseits trifft ein Fotoverbot auch diejenigen, die vielleicht einen harmlosen Schnappschuss von der Familie machen wollen. Ein Mann steht in Mannheim wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch vor Gericht, unter anderem weil er in einem Freizeitbad Unterwasser-Aufnahmen von Mädchen gemacht haben soll. Die Bäder müssen den Spagat zwischen Freiraum für ihr Gäste und vernünftigen Beschränkungen schaffen.

 

Welche Vorgaben gibt es?

Das Muster einer Haus- und Badeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen dient den Bäderbetrieben als Richtschnur. Die Mehrheit der rund 5000 Hallen- und Freibäder in Deutschland nutze diese als Vorlage, sagt Christian Ochsenbauer, Geschäftsführer des Essener Verbandes, in dem rund jedes zweite Bad organisiert ist.

Welche allgemeine Regeln gibt es darin zum Fotografieren?

Das Fotografieren und Filmen fremder Menschen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet - das gebietet schon das Persönlichkeitsrecht, das jedem das Recht auf das eigene Bild zuspricht, es sei denn, es handelt sich um eine Person des öffentlichen Lebens. Die Betriebsleitung kann in Ausnahmefällen grünes Licht geben - für gewerbliche Zwecke und für die Presse.

Gibt es weitere Limits?

In der Saunaanlage ist laut Bade-Ordnung Telefonieren, Fotografieren und Filmen generell verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann - etwa Smartphone oder Tablet -, dürfen dort nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden. Im Bäderverbund Stuttgart gibt es ein generelles Fotoverbot im Sauna- und FKK-Bereich. Wer dagegen verstößt, wird vom Bademeister angewiesen, das Handy einzuschließen. Schärfer gehen die Karlsruher Bäder vor: Dort gehört das Handy generell ins Schließfach. Wer es nutzen will, kann das nur in den Kassenbereichen tun, erläutert Becker Raphael vom Marketing der städtischen Bäder.

Welche Regeln gibt es für Kinder?

Laut Muster-Bade-Ordnung kommen Kinder unter acht Jahren nur mit einer „geeigneten Begleitperson“ ins Schwimmbad. Im FKK- und Saunabereich kann es weitere Restriktionen geben: In Stuttgart etwa haben Minderjährige nur Zutritt zur Sauna, wenn sie von den Eltern begleitet werden. Im FKK-Bereich hingegen haben alle Altersgruppen freien Zugang, sagt Karin Rudolph vom Verbund von 16 Bädern in der Landeshauptstadt. In den Karlsruher Bädern dürfen Jugendliche ab 16 Jahren die Sauna unbegleitet nutzen. Für die Kindersauna müssen sich Familien vorab anmelden.

Welche Ideen gibt es noch?

Der Karlsruher Bäder-Experte Becker berichtet von der schwierigen Suche nach Lösungen. So hätten die zehn Bäder im Verbund erwogen, die Linsen von ins Bad mitgebrachten Smartphones mit dem Aufkleber „Spannen? Nein, Danke“ zu versehen. Aber der sei jederzeit ablösbar und somit kein permanenter Schutz. Insgesamt habe man damit gute Erfahrungen gemacht, wenn das Personal bei Fehlverhalten auf den möglichen Missbrauch von Fotos in sozialen Medien aufmerksam macht. Becker: „Die Leute haben Verständnis und immer weniger verstoßen gegen das Verbot.“