Sparprogramme bei Bosch, Mercedes & Co. Wann kann ich betriebsbedingt gekündigt werden?

, aktualisiert am 02.05.2025 - 09:51 Uhr
Frank Hahn im Newsroom des Stuttgarter Pressehauses Foto:  

In der Automobilindustrie wird auch mit betriebsbedingten Kündigungen auf die zurückgehende Nachfrage reagiert. Der Arbeitsrechtler Frank Hahn sagt im „Auto-Talk“ dazu aber: „Die Schwelle dafür ist hoch.“

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Peter Stolterfoht (sto)

In der Autoindustrie wächst die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz. Das weiß in der Region Stuttgart kaum einer besser als der Arbeitsrechtler Frank Hahn, der dort viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt, die gerade um ihren Job bangen. Im „Auto-Talk“beantwortet er nicht nur die Fragen der Moderatoren Veronika Kanzler und Klaus Köstler aus dem Reporterteam unserer Redaktion, sondern auch die der Leser. Das sind dann teilweise direkt Betroffene des Stellenabbaus.

 

Wenn es um die Existenz geht

Und manchmal geht es um die Existenz. Dann nämlich, wenn die Trennung nicht über ein Abfindungsangebot oder ein Vorruhestandsmodell finanziell abgefedert wird. Sondern, wenn es heißt: betriebsbedingte Kündigung. Anders als bei den großen Firmen wie Mercedes, Bosch und Porsche, wo es Beschäftigungsgarantien für die Tarifangestellten gibt, kann dies bei kleineren Unternehmen vorkommen.

In diesem Fall versucht Frank Hahn erst einmal zu beruhigen und ist dabei nicht nur Rechtsberater, sondern anfangs fast schon so etwas wie ein Seelsorger. Und irgendwann sagt er: „Die Schwelle für die Wirksamkeit einer Kündigung ist hoch.“ Und verweist auf das Kündigungsschutzgesetz, in dem festgelegt ist, dass die betriebsbedingte Kündigung nur wirksam werden kann, wenn der Arbeitgeber den Nachweis erbringt, dass der Arbeitsplatz wegfällt und der Arbeitnehmer nicht auf einer anderen freien Stelle weiterbeschäftigt werden kann.

Besonderer Schutz für über 53-Jährige

Wenn der Arbeitgeber mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer vergleichbaren Tätigkeit kündigen will, kommt es zur Sozialauswahl, so Frank Hahn. Dabei müssten die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, Familienstand, unterhaltspflichtige Kinder und eine eventuelle Behinderung berücksichtigt werden. Außerdem ist ein im Tarif der Metallindustrie mindestens zehn Jahre beschäftigter Arbeitnehmer ab 53 Jahren unkündbar.

Auf der anderen Seite, erläutert Frank Hahn, seien betriebsbedingte Kündigungen durchaus denkbar, wenn Arbeitsplätze ins Ausland verlegt werden würden. Zum Beispiel, wenn sich die ganze IT-Abteilung in den Niederlanden ansiedelt, oder eine komplette Produktionsstätte nach Ungarn verlegt wird.

Gut möglich aber, dass eine ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung noch einigen juristischen Spielraum beinhaltet – um sie zum Beispiel in einen Aufhebungsvertrag samt Abfindung umzuwandeln.

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