Oft kritisiert könnte die vom Staat geförderte Altersvorsorge bald Aufwind erfahren: als Betriebsrente. Der Gesetzgeber hat Kinderkrankheiten der Riester-Rente zu beheben versucht.
Würzburg - Wegen ihrer hohen Abschluss- und Verwaltungskosten sowie fehlender Transparenz hat die staatlich geförderte Riester-Rente, 2002 eingeführt nach einer Idee des damaligen Bundessozialministers Walter Riester, nicht immer die beste Presse gehabt. Wie andere private Rentenversicherungen leidet auch sie unter den geringen Zinsen auf dem Kapitalmarkt, die zu niedrigen Erträgen führen. Und dennoch hat sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jetzt bemüßigt gefühlt, eine Lanze für die Riester-Rente zu brechen. Einige Fondssparpläne unter den Riester-Produkten hätten durchaus „respektable“ Ergebnisse, und insgesamt habe die Riester-Rente eine Perspektive, berichtete jetzt DRV-Direktor Stephan Fasshauer in Würzburg.
Im Übrigen sei sie „das einzige staatliche Förderinstrument für die Altersvorsorge, das tatsächlich Personen mit niedrigen Einkommen im Fokus hat“. Andere Instrumente, etwa die Basisrente oder die Brutto-Entgeltumwandlung, funktionierten über Steuerfreistellungen. Wer aber keine oder kaum Steuern zahle, also Geringverdiener, viele Alleinerziehende oder Kinderreiche, der profitiere davon wenig. Dieser Personengruppe aber hilft die Riester-Rente mit ihren relativ hohen Kinderzulagen.
Riester-Rente als zweites Standbein
Rund 11,1 Millionen Personen, so die Statistik von 2015 (Zahlen 2016 und 2017 liegen noch nicht vollständig vor), werden über die Riester-Rente gefördert. 11,2 Milliarden Euro wurden an Gesamtbeiträgen ins Riester-System eingezahlt. Blicke man auf die Riester-Versicherten, so Fasshauer, sei die sozialpolitische Absicht des Gesetzgebers mit dieser Rentenerfindung voll erfüllt: Rund 57 Prozent der Nutznießer sind Frauen, das durchschnittliche Jahreseinkommen der Riester-Versicherten liegt bei 34 514 Euro, eine Mehrheit der Geförderten liegt unter 30 000 Euro Jahreseinkommen. „Ein großer Teil der Förderung geht an Kindererziehende und an Personen mit unterdurchschnittlichen Einkommen“, sagt Fasshauer. Für die DRV-Experten ist es wichtig, dass sich die Bürger neben der gesetzlichen Rente noch ein zweites Standbein für die Altersvorsorge schaffen – sei es eine betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente. Eine Befragung der DRV hat ergeben, dass 70 Prozent aller Arbeitnehmer das eine oder andere haben. Doch 30 Prozent verfügten über überhaupt keine vom Staat geförderte zusätzliche Altersvorsorge, und das sei problematisch. Für sie sei das Risiko hoch, im Alter den Lebensstandard nicht halten zu können.
Anfängliche Kinderkrankheiten der Riester-Rente hat der Gesetzgeber zu beheben versucht. So wurde die Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro angehoben, und vor allem ist das Argument entkräftet worden, der „Riester“ lohne sich für Bezieher geringer Einkommen nicht, da die Riester-Rente im Alter auf etwaige Leistungen der Grundsicherung angerechnet und somit „wieder eingesammelt wird“. Um diesen Missstand zu beheben, wurde ein Betrag von 208 Euro als Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter eingeführt.
Verbessern lässt sich die Riester-Rente immer noch
In die Zukunft aber weist laut Fasshauer die endlich erfolgte Abschaffung der nachteiligen doppelten Erhebung von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen bei der Riester-Rente. Mit diesem Schritt seien jetzt private und betriebliche Riester-Verträge gleichgestellt, sagt Fasshauer: „Damit ist der Weg frei, um die Riester-Förderung verstärkt in der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen.“ Im Fachjargon heißt dieser Weg Netto-Entgeltumwandlung.
Verbessern lässt sich die Riester-Rente aber immer noch. So ist es unbefriedigend, dass nur 60 Prozent der Riester-Versicherten die maximale staatliche Zulage erhalten. Ein Grund könnte sein, dass bei steigenden Einkommen die eigenen Riester-Beiträge nicht nach oben angepasst werden. In der für Riester zuständigen Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel wird erwogen, ein Informationssystem einzuführen, um die „Riesterer“ frühzeitig zu warnen, ihre Beiträge zu erhöhen. Riester-Beiträge können steuerlich abgesetzt werden mit einem Sonderabzug von bis zu 2100 Euro im Jahr. Anders als die Zulagen ist der Betrag nie erhöht worden, und Fasshauer regt an, sowohl die Höhe der Zulagen als auch des steuerlichen Sonderabzugs an eine andere Entwicklung zu koppeln: an die der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Bei der sogenannten Brutto-Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge gibt es dieses Privileg schon seit 2002.