Im Oktober 1963 steht der 21-jährige Fritz H. vor dem Stuttgarter Schwurgericht. Er hat als Soldat an der inner-deutschen Grenze auf einen Flüchtenden geschossen. Nach seiner eigenen Flucht aus der DDR muss er sich dafür verantworten.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Am 5. Juni 1962 kreuzen sich die Wege des 21-jährigen Fritz H. und eines jungen Mannes, dessen Identität für die westdeutschen Ermittlungsbehörden über fast drei Jahrzehnte ungeklärt bleiben wird. Die beiden treffen im „grenznahen sowjetzonalen Gebiet“ aufeinander, wie es in der Ermittlungsakte der Stuttgarter Staatsanwaltschaft später heißen wird. Zwischen den Orten Schierke und Braunlage im Harz. Fritz H. ist zu diesem Zeitpunkt Mitglied der 8. Reserve-Grenzkompanie der DDR. Am 5. Juni 1962 trifft seine Streife am frühen Abend im Unterholz auf einen jungen Mann.