Im Netz sorgen Meldungen und Videos für Aufruhr, in denen von einer „Impfpflicht durch die Hintertüre“ die Rede ist. Was hat es damit auf sich? Wurde eine solche Pflicht zum Schutz vor dem Coronavirus tatsächlich bereits beschlossen?

Stuttgart - Der Titel des Youtube-Videos klingt beängstigend: „Impfzwang vom Bundeskabinett beschlossen“, heißt es da. Dieses und ähnliche Videos oder Nachrichten werden derzeit in den sozialen Netzwerken und über Whatsapp verbreitet. Von einer beschlossenen Impfpflicht durch die Hintertür ist das die Rede. Was steckt dahinter, was ist dran an den Behauptungen?

 

Anlass für die Spekulationen und die sich verbreitenden Ängste ist ein Entwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes, der vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Darin ist von einer Impf- oder Immunitätsdokumentation die Rede. Dadurch könnte ein Arzt einer Person eine Immunität gegen eine übertragbare Krankheit bescheinigen – etwa durch Antikörpertests.

Der Vorschlag: Ein Immunitätsausweis

Ein solcher Nachweis wiederum, so die Idee von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), könnte diejenigen Personen von verordneten Schutzmaßnahmen ausnehmen, die niemanden mehr anstecken können. Dabei ist an keiner Stelle von einer Impfpflicht die Rede. Spahn präsentierte den Entwurf Ende April bei einer Pressekonferenz, auch im Netz war er offen einsehbar. Der Idee nach könnte es für Menschen mit überstandener Krankheit und nachgewiesener Immunität in einer Epidemie bestimmte Ausnahmen in Bezug auf geltende Schutzmaßnahmen geben, also gewissermaßen Sonderrechte beispielsweise während eines Lockdowns. So könnten etwa Personen mit einem solchen Nachweis dann trotz geltender Beschränkungen wieder Kontakt zu Risikogruppen aufnehmen.

Viele Politiker, etwa die SPD-Chefin Saskia Esken, aber auch AfD, Grüne, FDP und Linkspartei hatten auf die Idee von Spahn mit Kritik reagiert. Auch der Virologe Christian Drosten beispielsweise äußerte sich zu einem solchen Immunitätsnachweis kritisch. Die Befürchtungen vieler Experten bezogen sich auf mögliche Diskriminierungen durch die Sonderregelungen. Zudem gab es Warnungen vor absichtlichen Ansteckungen, etwa durch Corona-Partys .

Gesundheitsminister Spahn hatte daraufhin bereits am vergangenen Montag erklärt, die ursprünglich vorgesehene Regelung zu einem Corona-Immunitätsnachweis aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Die entsprechende Passage ist inzwischen gestrichen. Vorerst soll es laut Spahn nun auch keine Regelung dazu geben. Der Minister hat zu der Frage zu Immunitätsnachweisen zudem nun auch den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten.

Keine Impfpflicht beschlossen

Die Bundesregierung hat die Spekulationen über eine Impfpflicht gegen das Coronavirus mehrfach deutlich zurückgewiesen. „Ein für alle Mal: Eine Corona-Impfpflicht stand nie im Gesetzentwurf, zu keinem Zeitpunkt“, sagte etwa SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas. Es wäre demnach auch absurd, eine Impfpflicht im Bundestag zu beschließen, da es bisher überhaupt keinen Impfstoff gebe. Zudem ist derzeit auch noch völlig unklar, wie lange eine Immunität nach überstandener Krankheit überhaupt anhalten könnte. Bas betonte, dass es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Infizierten und nicht Infizierten geben dürfe – auch dann nicht, wenn ein Impfstoff verfügbar sei. „Es kann und es wird keine Impfpflicht geben.“

Auch Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich explizit gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Sein Eindruck sei, dass sich die allermeisten Bürger freiwillig impfen lassen würden, sobald es eine Corona-Impfung gebe, hatte er in den vergangenen Tagen mehrfach betont. „Wo Freiwilligkeit zum Ziel führt, braucht es keine gesetzliche Pflicht.“ Doch in der Politik gibt es diesbezüglich durchaus Diskussionen und keine Einigkeit. So hatte etwa die baden-württembergische CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann Anfang Mai eine Impfpflicht gegen das Coronavirus als „hilfreich“ bezeichnet, sofern es einen Impfstoff gebe.

Kein schneller Beschluss möglich

Rein theoretisch wäre es bis zu der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs und somit einer Impfpflicht zudem ein langer Weg. Von einem Beschluss und einer Impfpflicht ab Mitte Mai, wie in so manchem Video behauptet wird, kann also keine Rede sein. Ein Gesetzentwurf aus dem Kabinett müsste erst einmal durch den Bundestag, danach durch den Bundesrat. Ein solches Verfahren ist langwierig und zeitaufwendig, ein Alleingang des Kabinetts nicht möglich.

In Deutschland kann zudem niemand zwangsweise geimpft werden. Der Begriff „Impfzwang“, wie er im Netz verbreitet wird, ist daher irreführend. Bei der bestehenden Masernpflicht etwa gilt: Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Erzwungen wird eine Impfung aber nicht.