Frau L. hat den Absprung aus der Armutsprostitution geschafft. Sie hat einen Job in der Gastronomie. Sie hat viele Schulden, nicht zuletzt durch die Coronahilfe, die sie zurückzahlen muss.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Die Corona-Überbrückungshilfen, die es für die Verdienstausfälle während der Lockdowns in der Corona-Pandemie gab, müssen wieder zurückgezahlt werden und vielen Gewerbetreibenden bereitet dies große Probleme. Die Einnahmen sprudeln nicht so üppig, dass fünfstellige Summen ohne Probleme an die Staatskasse zurückerstattet werden können. Bei Frau L. ist der Fall noch vertrackter: Als Prostituierte hatte sie Corona-Überbrückungshilfe erhalten. Inzwischen hat sie mit Hilfe des Frauenunternehmens Zora den Absprung aus dem Rotlichtmilieu geschafft und hat seit einiger Zeit eine geregelte Arbeit in der Gastronomie. Allerdings reicht dieser Verdienst nicht ganz zum Leben, deshalb erhält sie aufstockende Leistungen durch das Jobcenter.

 

Das Kind lebt im Ausland

Frau L. ist ein typischer Fall von Armutsprostitution aus Osteuropa. Auch sie wurde mit falschen Versprechungen auf eine Arbeitsstelle hierher gelockt und landete im Rotlichtmilieu. Fast ihre gesamten Einnahmen musste sie an den Zuhälter abgeben. Sie hat deshalb private Schulden in Höhe von rund 4500 Euro, auch weil sie ihr Kind mit Geld unterstützen muss, das bei der Großmutter in ihrem Herkunftsland lebt.

Mit Beginn der Pandemie kam Frau L. in den Bezug von Sozialleistungen. Durch ihre Selbstständigkeit und ihre Unwissenheit über das deutsche Steuersystem muss sie nun Steuern für die Corona-Jahre von 2020 bis 2022 nachzahlen, weil sie die Überbrückungshilfe erhalten hatte und ihr Gewerbe nicht abgemeldet hatte. Inzwischen sind seitens des Finanzamtes noch Säumniszuschläge hinzugekommen. Frau L. muss bis 31. März 2024 eine Schlussrechnung vorlegen, die nur ein Steuerberater anfertigen kann. Wenn das nicht fristgerecht geschieht, laufen Schulden in fünfstelliger Summe auf.

Nun hat sie etwas Glück im Unglück, denn ein Steuerberater würde ihr zu einem geringeren Honorar die Schlussrechnung machen und die Abmeldung ihres früheren Gewerbes übernehmen. Frau L. wird vom Frauenunternehmen Zora beraten. Hier bekommen im Projekt „Plan  P“ solche Frauen Unterstützung, die aus der Prostitution aussteigen wollen oder ausgestiegen sind. Plan P zeigt ihnen berufliche Perspektiven oder vermittelt Ausbildungsplätze. Zora bittet um Unterstützung für Frau L., damit sie das Honorar des Steuerberaters bezahlen und danach ihre Schulden abstottern kann.

Plötzlich wurde der Vater krank

Die fünfköpfige Familie K. konnte zwar nie große Sprünge machen, aber sie konnten mit dem, was sie hatten, knapp zurecht kommen. Der Vater war Handwerker und Alleinverdiener. Frau K. hatte ihren Beruf wegen der Kinder aufgegeben. Als die größer geworden waren, wollte sie in ihrem erlernten Beruf im Gesundheitswesen eine Weiterbildung machen und so den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt wagen. Sie hatte bereits einen Ausbildungsvertrag. Dann kam Corona und sie konnte deshalb die Zusatzqualifikation nicht beginnen. Sie musste ihre Pläne aufschieben. Doch es kam noch viel schlimmer: Ihr Ehemann bekam eine schwere Depression und konnte seinen körperlich anstrengenden Beruf nicht mehr ausüben.

Mittlerweile geht es ihm besser und Frau K. sucht jetzt eine Arbeit in Teilzeit. Sie will testen, ob dies in der jetzigen Situation der Familie gut geht, denn sie will, sobald sich der Gesundheitszustand ihres Mannes weiter stabilisiert hat, die zuvor schon angestrebte Weiterqualifizierung beginnen. Das älteste Kind hat gerade eine Ausbildung begonnen, die beiden jüngeren gehen noch in die Grundschule. Der Online-Unterricht während der Pandemie hat bei den jüngeren Kindern große Lernlücken hinterlassen, die nur langsam geschlossen werden können und es gibt in der Schule häufig Probleme.

Schulprobleme nach Corona

Die Familie lebt jetzt vom Bürgergeld und möchte davon so schnell wie möglich wieder wegkommen. Das älteste Kind benötigt für seine Ausbildung einen Laptop. Außerdem müssen die kaputt gegangene Waschmaschine und die defekte Kühl-Gefrierkombination ersetzt werden. Für die jüngeren Kinder möchte die Familie ein Stockbett kaufen, damit es im Kinderzimmer mehr Platz gibt. Die Diakonie bittet um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22
Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn
  Bitte vermerken Sie auf der Überweisungunbedingt, ob Ihr Name in der StZveröffentlicht werden soll. 

www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.