Das Ehepaar Z. musste wegen Mietrückständen die Wohnung räumen. Frau Z. ist schwer krank, und Herr Z. kann aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Einen Lichtblick hat das ältere Ehepaar seit Herbst. Herr und Frau Z. konnten die Fürsorgeunterkunft verlassen, in der sie einige Monate gelebt hatten. Sie haben über eine Stiftung eine behindertengerechte Wohnung bekommen und konnten kürzlich dorthin umziehen. Damit ist eine Odyssee beendet, die das schwer kranke Paar sehr belastet hat. Frau Z. leidet seit Jahren unter der Lungenkrankheit COPD und an Diabetes. In diesem Jahr wurde bei ihr noch Lungenkrebs diagnostiziert. Sie hat die Chemotherapie bereits hinter sich, nun kommen die Bestrahlungen.

 

Vermieter ließ räumen

Die Wohnung in der Fürsorgeunterkunft lag im zweiten Stock. Einen Aufzug gab es nicht, und für die geschwächte Frau Z., die nur kurze Strecken ohne Rollstuhl zurücklegen kann, war es nicht möglich, die Treppen zu steigen. Die Eheleute haben ihre ursprüngliche Wohnung in besserer Lage verloren, weil sie mit der Miete zusehends in den Rückstand geraten sind. Die Wohnung wurde schließlich geräumt, und der Eigentümer machte vom Vermieterpfandrecht Gebrauch. Dies gestattet ihm, zum Ausgleich der ausstehenden Mietzahlungen Einrichtungsgegenstände der Mieter zurückzubehalten. Wenn der Mietzins innerhalb von zwei Monaten nicht beglichen wird, kann der Vermieter die Dinge versteigern, so die Gesetzeslage.

Insolvenz läuft noch

Das Paar hat sich über die Jahre auch in anderen Bereichen hoch verschuldet und konnte die ausstehenden Mietrückstände bisher nicht begleichen. Somit hat es nur noch wenig Möbel. Kleiderschränke konnten Herr und Frau Z. wieder beschaffen. Allein Herr Z. hat einen Schuldenberg in fünfstelliger Höhe. Vor drei Jahren stellte er einen Insolvenzantrag und ist seit Frühjahr 2018 in der Wohlverhaltensphase. Diese dauert noch weitere vier Jahre. Herr Z. ist dazu verpflichtet, sich während dieser Zeit um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Allerdings ist er noch bis Januar krankgeschrieben. Zweimal wurde er an der Schulter operiert, und erst vor einigen Wochen erhielt er ein neues Schultergelenk. Er ist von Beruf Facharbeiter, und es ist nicht sicher, ob er seine frühere Tätigkeit wieder aufnehmen kann.

Behindertengerechte Einrichtung

In der neuen Wohnung kann das Paar für einen günstigen Preis die behindertengerechte Küche mit Herd und Geschirrspülmaschine sowie ein rollstuhlgerechtes Waschbecken mit Unter- und Oberschrank übernehmen. Die Ablösesumme beträgt zusammen 1000 Euro. Diesen Betrag können die Eheleute in ihrer aktuellen Lage nicht aufbringen. Sie beziehen bisher keine staatlichen Leistungen. Jetzt wurde ein Antrag auf Wohngeld gestellt.

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