Familie F. ist mit den Nerven am Ende: Der behinderte Sohn ist ein schwieriger Zeitgenosse, und der Familienvater erlitt kürzlich einen Schlaganfall.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Lukas ist das Sorgenkind der Familie F. Der Junge im Grundschulalter hat Trisomie 21 und hat außerdem eine Darminkontinenz. Er hat deshalb den Pflegegrad 3. Zu den körperlichen Problemen des Jungen kommt für die Familie extrem beschwerend das herausfordernde Verhalten des Kindes hinzu. Lukas benötigt permanente Aufmerksamkeit, ist pausenlos in Bewegung und testet ausdauernd die Grenzen aus, die ihm gegeben werden. Die Familie hat deshalb eine sozialpädagogische Familienhilfe als Unterstützung.

 

Das Verhalten des Jungen ist so extrem, dass sich der Fahrdienst, der ihn bisher morgens in die Förderschule für behinderte Kinder abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht hatte, weigert, ihn als Fahrgast weiter zu befördern. Die Rechnung für die geleisteten Fahrdienstleistungen ist noch offen und muss beglichen werden.

Frau F. macht derzeit vormittags eine Fortbildung, ansonsten ist sie rund um die Uhr mit der Versorgung von Lukas beschäftigt. Das ältere der beiden Kinder studiert bereits. Als wären die Sorgen mit Lukas nicht genug, ist vor drei Jahren auch noch Herr F. als Ernährer der Familie erwerbsunfähig geworden. Der Mann Ende 40 erlitt einen Schlaganfall. Seither ist er halbseitig gelähmt und sieht sehr schlecht. Zuvor war er Facharbeiter, und das Einkommen war ausreichend für die Familie. Jetzt lebt diese von der Erwerbsminderungsrente, dem Kindergeld und dem Pflegegeld für Lukas. Das Kind wird nun durch das Freizeitprogramm der Lebenshilfe in seinem Sozialverhalten gefördert. Erste Erfolge sind bemerkbar. Lukas ist emotional ausgeglichener, und die Stimmung in der Familie wird dadurch entspannt. Für die Kosten des Freizeitangebots und für die noch offene Rechnung des Fahrdienstes benötigt die Familie eine Spende in Höhe von 666 Euro.

Herr S. ist im Alter ganz alleine

Alle, die er geliebt hat, haben Herrn S. verlassen – für immer: Vor zehn Jahren verstarb seine Frau, nur vier Jahre später sein Sohn, und 2018 musste er sich von seinem Hund verabschieden. Einen neuen vierbeinigen Weggefährten hat er sich mit seinen nun 85 Jahren nicht mehr ins Haus geholt. Dafür geht er regelmäßig mit dem Hund der Nachbarn Gassi und fährt täglich Fahrrad, um sich körperlich fit zu halten.

In seinem Haushalt ist vieles kaputt und verschlissen: Der Wohnzimmerteppich hat kahle Stellen, der Staubsauger und das Bügeleisen funktionieren nicht mehr, es fehlt an Bettwäsche und Handtüchern, vor allem aber benötigt Herr S. ein neues Bett.

Zu seiner kleinen Rente erhält er vom Sozialamt aufstockende Leistungen. Außerdem wird ihm eine ehrenamtliche Haushaltshilfe bezahlt, die alle zwei Wochen für ihn einkauft und nach dem Rechten sieht. Herr S. kann sich nicht mehr vollständig selbst versorgen und erhält Essen auf Rädern. Mit dem zur Verfügung stehenden Geld kommt er knapp über die Runden. Aber für die jetzt notwendigen Haushaltsgegenstände und das neue Bett reicht sein Geld nicht aus, denn er hat keinerlei Ersparnisse.

Die junge Frau hat viel erreicht

Frau E. arbeitet Vollzeit im Schichtdienst in einer Pflegeeinrichtung. Damit das möglich ist, hat sie für ihr Kind eine Pflegemutter engagiert. Das Kind kam vor zwölf Jahren in Deutschland zur Welt. Hierher war Frau E. damals hochschwanger aus ihrer Heimat mithilfe eines Verwandten geflüchtet, denn in ihrem Herkunftsland sollte sie zwangsverheiratet werden. Diesem Schicksal konnte sie nur durch die Flucht entkommen. Obwohl sie mit ihrem Kind ganz auf sich alleine gestellt war und lange in einer Flüchtlingsunterkunft unter beengten Verhältnissen gelebt hat, lernte sie schnell Deutsch und machte erfolgreich eine Ausbildung im Pflegebereich. Sie fand eine kleine Wohnung, und seitdem ihr Kind aus dem Gröbsten raus ist, hat sie ihren Arbeitsvertrag von Teilzeit auf Vollzeit geändert.

Jetzt sind Mutter und Kind in eine größere Wohnung umgezogen, zum ersten Mal gibt es ein Kinderzimmer. Dafür fehlen Frau E. noch die Möbel. Den Umzug und andere notwendige Anschaffungen für die Wohnung sowie Fahrräder hat sie selbst finanziert. Jetzt kommt sie mit ihrem schmalen Einkommen als Pflegekraft an die Grenzen. Das Kind benötigt ein größeres Bett, einen Schrank, einen Schreibtisch und ein Bücherregal. Dafür benötigt Frau E. Unterstützung.

Der Mann hat das ganze Geld verprasst

Die Trennung von ihrem langjährigen Lebenspartner ist noch frisch. Trotz aller damit verbundenen Probleme kann Frau G. aber aufatmen. Sie lebt mit ihrem Kind im Teenageralter alleine und versucht einen Neustart. Finanziell geht es ihnen nicht gut, aber das war während der Zeit des Zusammenlebens mit dem Mann auch nicht besser gewesen. Er hatte sein Einkommen praktisch für sich allein verbraucht. Frau G. wusste oft nicht, wovon sie Essen kaufen sollte. Bei der Trennung hat der Mann einige Möbel mitgenommen, die jetzt ersetzt werden müssen.

Frau G. und ihr Kind leben von Arbeitslosengeld II. Die fehlenden Möbel können sie davon nicht kaufen. Zurzeit schlafen sie zusammen im Jugendbett. Neben einem Bett für Frau G. fehlen außerdem Schränke für das Wohnzimmer und das Schlafzimmer.

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