Lokales: Sybille Neth (sne)

Die Zeiten, als Herr M. mit seinem Taxi Fahrgäste durch die Stadt kutschierte, sind für immer vorbei. Vor sieben Jahren bemerkte er, das seine Augen immer mehr an Sehkraft verlieren. Es war keine übliche Alterserscheinung wie bei dem jetzt 60-jährigen Mann zu vermuten ein könnte, sondern eine gravierende Sehschwäche. Deshalb hat ihn sein Augenarzt an die Uniklinik Tübingen überwiesen. Dort wurden ihm drei verschiedene Brillen verschrieben: Eine Sehhilfe für die Nähe und eine für die Ferne.

 

Lesen nur noch mit Lupe

Da die Augen von Herrn M. sehr lichtempfindlich geworden sind, muss er außerdem einen Überzieher als Sonnenbrille für beide Brillen kaufen. Lesen kann er nur noch mit Hilfe einer Leselupe. Alle verordneten Hilfsmittel zusammen kosten 485 Euro. Diesen Betrag kann Herr M. nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Er ist Klient bei der Schuldnerberatung und lebt seit dem Verlust seiner Arbeit als Taxifahrer von ALG II.

Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen, bitten wir um Spenden auf das Konto:

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBIC/SWIFT: SOLADEST600 Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“

Ohne die Corona-Pandemie hätte Frau D. die häuslichen Zustände mit ihrem häufig zu aggressivem Verhalten neigenden Ehemann wahrscheinlich noch länger ertragen. Aber im Frühjahr während des Lockdowns spitzte sich die Situation zu. Ihr Mann und Vater des gemeinsamen Kleinkindes verlor wegen der Pandemie seine Arbeit. Frau D. selbst hat eine Teilzeitbeschäftigung. Diese war nicht gefährdet, sie konnte weiter arbeiten. Als auch die Kindertagesstätten die Türen schlossen, sah es zunächst so aus, als seien die rein praktischen Probleme gelöst. Frau D. konnte weiterhin ihrer Arbeit nachgehen, denn der Ehemann war ja zu Hause und konnte sich um das Kleinkind kümmern. So dachte sie. Aber es kam anders.

Zurück von der Arbeit, stellte sie immer wieder fest, dass ihr Mann die Aufsichtspflicht gegenüber dem Kleinkind grob verletzt hatte. In ihrer Abwesenheit hatte er sich betrunken oder andere Drogen konsumiert, er hatte das Kind vernachlässigt und bedroht, sodass es zusehends Angst vor dem eigenen Vater bekam. Schon nach der Hochzeit hatte er begonnen, sie zu misshandeln. Das Kind hatte er stets verschont. In der neuen Situation verlor er jegliche Kontrolle über sich.

Frau D. ist aus der Wohnung geflüchtet

Frau D. fürchtete um das Wohl ihres Kindes, packte das Nötigste zusammen und verließ die gemeinsame Wohnung. Im Frauenhaus fand sie keinen Unterschlupf, denn alle Plätze waren belegt. Schließlich konnte sie bei Bekannten wohnen und als es im Sommer einen Wechsel im Frauenhaus gab, konnte sie dort ein Zimmer beziehen. Zum ersten Mal fühlte sie sich sicher. Eine Tonnenlast fiel ihr vom Herzen und sie weinte vor Erleichterung, als sie ihre neue Bleibe sah.

Der resoluten jungen Frau gelang es innerhalb weniger Monate, eine Wohnung für sich und ihr Kind zu finden. Dort konnte sie jetzt einziehen. Allerdings fehlt eine Küche. Die muss sie selbst beschaffen. Neben ihrer Teilzeitbeschäftigung erhält sie aufstockende Leistungen durch das Jobcenter, weil der Verdienst nicht ausreicht – schon gar nicht für die Anschaffung einer Küche sowie von Mobiliar und einer Waschmaschine. Alles musste sie in der früheren Wohnung zurücklassen. Sie benötigt eine Spende für die notwendigsten Dinge.

Der frühere Taxifahrer braucht Spezialbrillen

Die Zeiten, als Herr M. mit seinem Taxi Fahrgäste durch die Stadt kutschierte, sind für immer vorbei. Vor sieben Jahren bemerkte er, das seine Augen immer mehr an Sehkraft verlieren. Es war keine übliche Alterserscheinung wie bei dem jetzt 60-jährigen Mann zu vermuten ein könnte, sondern eine gravierende Sehschwäche. Deshalb hat ihn sein Augenarzt an die Uniklinik Tübingen überwiesen. Dort wurden ihm drei verschiedene Brillen verschrieben: Eine Sehhilfe für die Nähe und eine für die Ferne.

Lesen nur noch mit Lupe

Da die Augen von Herrn M. sehr lichtempfindlich geworden sind, muss er außerdem einen Überzieher als Sonnenbrille für beide Brillen kaufen. Lesen kann er nur noch mit Hilfe einer Leselupe. Alle verordneten Hilfsmittel zusammen kosten 485 Euro. Diesen Betrag kann Herr M. nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Er ist Klient bei der Schuldnerberatung und lebt seit dem Verlust seiner Arbeit als Taxifahrer von ALG II.

Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie helfen wollen, bitten wir um Spenden auf das Konto:

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Hilfe für den Nachbarn

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