Nur über den Balkon konnte die Familie aus dem brennenden Mehrfamilienhaus gerettet werden. Weil sie in einer Obdachlosenunterkunft unterkommen musste, wurden ihr auch noch die staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Als alle schliefen, kam die Katastrophe. In einer Frühlingsnacht brach in dem Mehrfamilienhaus, in dem die fünfköpfige Familie K. wohnte, ein Brand aus. Das Treppenhaus war sofort voller Rauch und die insgesamt 34 Bewohner des Hauses flüchteten auf die Balkone. Von dort wurden sie von der Feuerwehr mit einer Drehleiter gerettet. Verletzt wurde niemand, aber keine der Wohnungen ist noch bewohnbar. Die Familie hat bei dem Brand alles verloren. Sie wurde in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht und notdürftig wurden die Eltern und die drei Kinder mit Kleidung und Kochutensilien versorgt. Nur ihre Wertsachen durften die Bewohner aus ihren zerstörten Wohnungen holen.

 

Monate in der Obdachlosenunterkunft

Die Familie K. lebte vier Monate in der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde. Deshalb wurde ihnen neben dem Wohngeld der Kinderzuschlag gestrichen. So wurden ihnen zum Verlust ihrer Habe und ihrer Wohnung von behördlicher Seite aus auch noch die Mittel zum Leben gekürzt. Die Eheleute sind berufstätig, verdienen aber so wenig, dass ihnen diese staatlichen Leistungen zustehen. Die Familie hat vor kurzem eine Wohnung gefunden und konnte umziehen. Beide Zulagen sind nun wieder neu beantragt, es wird aber einige Zeit dauern, bis sie genehmigt sind und die Leistungen wieder bezahlt werden.

Familie W. hatte keine Hausratversicherung und bekommt deshalb keinerlei Erstattung für die unbrauchbar gewordenen Möbel. Für die neue Wohnung wird praktisch alles benötigt: vom Esstisch mit vier Stühlen über Kleiderschränke, einem Kinderschreibtisch bis zur Wohnzimmercouch, außerdem ein Geschirrspüler. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit die Familie sich rasch mit notwendigsten Dingen einrichten kann.

Frau W. leidet unter ihrer Kindheit

Als sie sieben Jahre alt war, schritten die Behörden ein und das Mädchen kam in ein Heim. Frau W. leidet noch heute, mit 40 Jahren, unter den verheerenden Verhältnissen, in denen sie bei ihrer allein erziehenden Mutter aufwuchs. Als sie in die Pubertät kam, lebte sie eine Zeit lang bei ihrer Großmutter. Mit 18 zog sie aus und tingelte durch verschiedene große deutsche Städte – immer auf der Suche nach einer Perspektive: erst einmal eine Arbeit und eine Wohnung zu finden, war ihr Wunsch. Aber die junge Frau hatte dabei wenig Erfolg. Immer wieder stand sie erneut vor dem Nichts.

In der Wohnung fehlt die Küche

Weil sie wiederholt beim Schwarzfahren erwischt wurde und dann noch ein Köperverletzungsdelikt hinzukam, musste sie in Untersuchungshaft. Danach kam sie in einer Einrichtung des betreuten Wohnens unter und dank sozialpädagogischer Betreuung hat sich die Lebenssituation von Frau W. stabilisiert. Ihre psychischen Probleme jedoch, die ihre Wurzel in der schlechten Kindheit haben, quälen sie weiter und sie ist deshalb in Behandlung.

Frau W. hat Probleme mit anderen Menschen zu kommunizieren und lebt deshalb sehr isoliert. Zu ihrer Familie hat sie keinerlei Kontakt. Sie lebt von Bürgergeld, weil sie immer noch keiner geregelten Arbeit nachgehen kann. Mit der Summe kommt sie zurecht. Erst vor kurzem konnte sie eine Wohnung beziehen. Dort fehlt jedoch die Küche. Frau W. kann eine gebrauchte Küche übernehmen. Samt Aus- und Einbau in ihre Wohnung muss sie dafür 1200 Euro bezahlen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit Frau W. auch in der neuen Wohnung selbst Mahlzeiten zubereiten kann.

Herr F. benötigt Essen auf Rädern

Die voranschreitende Altersdemenz und die Neigung zu wahnhaften Vorstellungen erschweren es Herrn F. zunehmend, sich selbstständig in seiner Wohnung zu versorgen. Zu seinen beiden erwachsenen Kindern hat der 77-jährige keinen Kontakt, auch nicht zu seiner geschiedenen Frau. Er wird seit eineinhalb Jahren vom Gerontopsychiatrischen Beratungsdienst (GerBera) betreut. Die Fachkräfte unterstützen ältere Menschen, die vereinsamt sind und unter körperlichen und psychischen Beschwerden leiden. Sie organisieren Hilfen für den Alltag, damit das Leben im häuslichen Umfeld lange möglich bleibt.

Der alte Mann muss betreut werden

Herr F. hat eine geringe Rente und erhält deshalb zusätzlich Grundsicherung im Alter. Sein Budget ist bescheiden und er kann seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln. Dazu gehört auch, dass er nicht mehr in der Lage ist, Bargeld bei der Bank abzuheben und damit einzukaufen. GerBera sucht deshalb so schnell wie möglich eine gesetzliche Betreuung für Herrn F. Bis diese tätig wird, dauert es in der Regel drei Monate. Für diesen Zeitraum soll Essen auf Rädern für Herrn F. bestellt werden, damit er täglich eine warme Mahlzeit zu sich nimmt.

Für die veranschlagten drei Monate und bis eine andere Lösung für Herrn F. gefunden werden kann, werden für das Essen auf Rädern von der GerBera 929 Euro veranschlagt. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für Herrn F., damit der Betreuungsdienst den Essensservice bestellen kann.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

www.stuttgarter-zeitung.de/stz-hilfe

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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